Sprungmarken
23.11.2021

Kampf gegen Corona geht weiter

Seit Tagen meldet das Robert-Koch- Institut Höchststände bei den Corona-Infektionen. Um die Pandemie einzudämmen, haben sich Bund und Länder vergangene Woche auf flächendeckende Maßnahmen geeinigt, die in Rheinland-Pfalz ab Mittwoch gelten. Die Rathaus Zeitung stellt die wichtigsten vor.

Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Sie gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an.

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen. Parallel zum Inkrafttreten des neuen Bundesrechts gilt in Rheinland-Pfalz ab Mittwoch grundsätzlich die 2G-Regel. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Ausnahmen bei zusätzlicher Testung vorgesehen. Auch auf dem Trierer Weihnachtsmarkt gilt 2G.

Liegt die Hospitalisierungsrate über 6, müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskos, Clubs oder Bars.

Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit sehr starker Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.

In Rheinland-Pfalz liegt die Hospitalisierungsrate abei 3,5 (Stand: Mittwoch, 14 Uhr). Ab Mittwoch gilt zudem 3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer soll die Einhaltung der 3G-Regelung vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dort, wo dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen die Arbeit von zu Hause ermöglicht werden. Für den ÖPNV gilt: Sind Fahrgäste nicht geimpft oder genesen, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Schülerverkehre sind davon ausgenommen.

Auffrischung immer wichtiger

Der Impfung kommt im Kampf gegen die Pandemie weiterhin eine sehr große Bedeutung zu. Dreyer: „Entscheidend bleiben Erst und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte; aber auch den Auffrischungsimpfungen kommt eine immer wichtigere Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu.“ In Rheinland-Pfalz sei man vorbereitet, da man das bestehende Impfangebot der Ärzte, der mobilen Impfteams und der Impfbusse bereits um 21 Impfstellen in Krankenhäusern und acht Impfzentren erweitert habe, so Dreyer (siehe Meldung links). Ale Bürger und Bürgerinnen sollen eine Booster-Impfung anhand der Empfehlung der Ständigen Impfkommission erhalten können, wenn die Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt. „Wir werden uns auch vorbereiten, dass Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren geimpft werden können, sobald die EMA dies genehmigt und der Bund den dazu notwendigen Impfstoff geliefert hat“, so Dreyer.

Eins der reaktivierten Impfzentren ist das im Messepark. Es nimmt am Mittwoch, 24. November, wieder seinen Betrieb auf (Grafik oben). Wer sich dort impfen lassen möchte, kann unter impftermin.rlp.de oder bei der Hotline des Landes (0800/5758100) einen Termin buchen. Zusätzlich soll an einem Tag der Woche freies Impfen angeboten werden. Geplant ist, dass dieses Angebot am 1. Dezember starten soll, und dann jeden Mittwoch stattfindet. Aufgrund der absehbar hohen Nachfrage ist an diesen Tagen mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Des Weiteren waren sich die Regierungschefs einig, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen leben, impfen lassen müssen. Die Entscheidung darüber liegt beim Bundestag. Mitarbeiter und Besucher in Alten- und Pflegeheimen sollen nach dem Willen der Regierungschefs künftig jeden Tag einen negativen Test vorlegen müssen. Auch geimpftes Personal soll sich regelmäßig testen. Hier reicht aber ein Selbsttest. Bund und Länder einigten sich auch darauf, dass der Bund die Bürgertests wieder kostenlos anbietet.

Zudem soll in Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen drinnen und draußen wieder eine Maskenpflicht gelten, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. An weiterführenden Schulen gibt es eine Maskenpflicht am Platz. Das teilte Landesgesundheitsminister Clemens Hoch am Montag mit.