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22.02.2022

Mit dem Jobticket zurn Arbeit

Ein Linienbus unterwegs in der Region Trier
Über 23 Arbeitgeber in der Region bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, per Jobticket mit dem Bus zur Arbeit zu kommen. Der VRT hofft, dass es noch mehr werden. Archivfoto: VRT

Mehr als 23 Arbeitgeber der Region, darunter auch die Stadtverwaltung Trier, fördern den Arbeitsweg ihrer Angestellten in Bussen und Zügen mit dem neuen VRT-Jobticket. Im Verkehrsverbund haben die Nutzer im Februar die 1000er Marke geknackt. Der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) ist zuversichtlich, dass es noch mehr werden. Mit dem Jobticket können Abonnenten Busse und Züge im gesamten VRT-Gebiet nutzen. In der Freizeit – werktags ab 19 Uhr und am Wochenende ganztags – können sie einen weiteren Erwachsenen sowie bis zu drei Kinder ohne zusätzliche Kosten mitnehmen.

VRT-Geschäftsführerin Barbara Schwarz freut sich, dass seit Februar über 1000 Menschen das Jobticket nutzen: „Unser Jobticket-Angebot ist unschlagbar günstig. Neben den klaren finanziellen Vorteilen ermöglichen Arbeitgeber ihren Angestellten damit einen entspannteren Arbeitsweg ohne Parkplatzsuche und Stress im Verkehrsstau. Die Arbeitgeber zeigen damit als Vorbild, was ein mitarbeiterfreundliches Unternehmen heutzutage bieten kann und beweisen gleichzeitig unternehmerische Verantwortung für die Umwelt."

Das Modell ist so aufgebaut, dass sich Arbeitgeber mit mindestens 20 Prozent an den monatlichen Kosten von 66 Euro beteiligen. Dies entspricht einem Zuschuss von mindestens 13,20 Euro. Der VRT baut bis 2025 schrittweise im ganzen Verbundgebiet, auch im ländlichen Raum das Busangebot, aus. Dies beinhaltet auch eine verbesserte Anbindung zahlreicher Industriegebiete. Es lohnt sich deshalb für viele Arbeitgeber, einmal über die elektronische Fahrplanauskunft auf der Internetseite des VRT das Angebot für die dem Unternehmen nächstgelegene Haltestelle zu prüfen und bei Interesse auf den VRT zuzugehen. Mindestens zehn Jobtickets muss ein Arbeitgeber abnehmen, um Vertragspartner werden zu können. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist ein Zusammenschluss von Unternehmen möglich.