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24.08.2021

3-G-Regel für Heimbesuche und Innengastro

Anwendung eines Antuigen-Schnelltests auf das Corona-Virus
Antigen-Schnelltests spielen in der Corona-Strategie der Landesregierung auch im Herbst eine wichtige Rolle. Gleichzeitig ruft sie alle Erwachsenen und Jugendlichen dazu auf, sich impfen zu lassen.

Seit Montag gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung — es ist inzwischen die Nummer 25. Damit kommt abhängig von der Inzidenz die sogenannte 3-G-Regel bei vielen gemeinschaftlichen Aktivitäten in Innenräumen zur Anwendung. Der Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, die Teilnahme an Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik und Körperpflege, ist nur für geimpfte, genesene oder kürzlich negativ getestete Personen möglich. Noch nicht geimpfte oder genesene Gäste von Beherbergungsbetrieben müssen bei der Anreise und während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Test vorweisen.

Diese Regelungen gelten, wenn die 7-Tages-Inzidenz in einer Kommune drei Tage in Folge über 35 liegt und treten dann am übernächsten Tag in Kraft. In Trier könnte es am Freitag soweit sein, nachdem am Montag bereits eine Inzidenz von 47,5 gemeldet wurde.

Landesimpfkoordinator Daniel Stich erläutert: „Eine hohe Impfquote, die Hygieneregeln und Testen sind der beste Schutz für einen sicheren Herbst. Daher rufen wir alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland- Pfälzer ab zwölf Jahren dazu auf, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen. Die 3-G-Regel stellt sicher, dass wir auch in den kommenden Monaten sicher im Innenraum beisammen sein können.“
Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden. Schülerinnen und Schüler sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen, da sie an der Schule ohnehin regelmäßig getestet werden.

Für Hochschulen und Universitäten sieht die neue Verordnung wieder Präsenz-Veranstaltungen für geimpfte, genesene oder getestete Studentinnen und Studenten vor. Vorlesungen und Seminare können entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand, jedoch mit Maskenpflicht am Platz, besetzt werden.