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01.10.2015 | Elternbeiträge

Entlastung in Sicht

Rückwirkend zum 1. Januar sollen Eltern bei den einkommensabhängigen Kita-Beiträgen über die jetzige Regelung hinaus entlastet werden, wenn sie mindestens zwei Kinder gleichzeitig betreuen lassen und eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Die endgültige Entscheidung über das Konzept, das im städtischen Haushalt zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 70.000 Euro führt, trifft der Stadtrat am 6. Oktober.

Mit dem Änderungsvorschlag reagierte das Rathaus auf die teilweise heftigen Elternproteste gegen die vom Stadtrat im Juli 2014 beschlossene Neuregelung. Dabei stand die Zusatzbelastung der Familien im Fokus, deren Einkommen eine Höchstgrenze überschreitet. Deren Höhe hängt von der Zahl der Kinder einer Familie ab. Kürzlich wurden Bürgermeisterin Angelika Birk 1500 Protestunterschriften übergeben. „Wir bedauern es, dass die Eltern über den Ratsbeschluss vom Rathaus und von den anderen Kita-Trägern teilweise zu spät informiert wurden“, betonte sie bei der Vorstellung des neuen Vorschlags.

Nachdem es in den letzten Monaten einen intensiven Abstimmungsprozess mit den Fraktionen sowie den Trägern der zahlreichen nicht-städtischen Kitas gab, rechnet Birk nun mit einer breiten Mehrheit für den neuen Vorschlag. Sie wies darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz der Betreuungsplatz für Zwei- bis Sechsjährige gebührenfrei ist. Somit dreht sich die Debatte um Kleinkinder bis zwei und Schüler ab sechs Jahre, die nachmittags in einem Hort betreut werden. Dabei wird in rund 37 Prozent der Fälle kein Elternbeitrag erhoben, weil das Nettoeinkommen der Familien unter der Einkommensgrenze liegt. Für rund 26 Prozent der betreuten Kinder wurde entsprechend dem Einkommen der Eltern der jeweilige Höchstbetrag festgesetzt. Von einem gleichzeitig für zwei Kinder zu zahlenden Beitrag waren nach Angaben des Jugendamts im Durchschnitt der letzten Jahre jeweils maximal 30 Familien betroffen.

Der Vorschlag des Jugendamts sieht im Detail vor, dass bei drei gleichzeitig belegten Betreuungsplätzen einer über der Einkommensgrenze liegenden Familie für das dritte Kind gar keiner und für das zweite nur der halbe Beitrag zu zahlen ist. Bei zwei gleichzeitig betreuten Kindern wird für das zweite nur die halbe Summe fällig. Die effektive monatliche Entlastung im Vergleich der jetzigen und der künftigen Regelung schwankt je nach Zahl und Alter der Kinder zwischen 191 und 273 Euro (Tabelle unten). 2015 zu viel gezahlte Beiträge sollen nach einer Zustimmung des Stadtrats den Eltern so schnell wie möglich erstattet werden. Dafür sind die Kita- Träger zuständig.

Mit der gesamten Beitragsneuregelung reagiert das Rathaus auf die höheren Kosten durch gestiegene Personalausgaben und verlängerte Kita-Öffnungszeiten. In den letzten Jahren waren in Trier die Beiträge im Unterschied zu anderen Städten nicht gestiegen, weil der großflächige Ausbau der Betreuungsangebote im Fokus der Aktivitäten des Jugendamts stand. Wegen der langen Pause fielen daher die Anhebungen Anfang 2015 teilweise relativ deutlich aus. Künftig sollen die Beiträge in kleineren Schritten etwa alle zwei Jahre angepasst werden. Dabei muss nach Aussage von Birk auf jeden Fall verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder aus Kosten wieder aus der Kita abmelden.

Geplante Maximalbeiträge

Familien... bisher neu
mit zwei Krippenkindern 1092 Euro 819 Euro
mit einem Krippen- und einem Schulkind 928 Euro 737 Euro
mit zwei Schulkindern 764 Euro 573 Euro