Trier hat die Wahl
Erreicht keiner der drei Bewerber am 28. September die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten am 12. Oktober statt. Der für acht Jahre neu zu wählende Oberbürgermeister löst am 1. April 2015 den jetzigen Amtsinhaber Klaus Jensen (SPD, 62) ab. Er hatte sich im September 2006 im ersten Wahlgang mit 66,9 Prozent gegen CDU-Bewerber Ulrich Holkenbrink durchgesetzt. Nächsten Sonntag geht zum zweiten Mal in Trier eine Frau ins Rennen. Bei der ersten Direktwahl 1998 hatte Barbara Amelung (SPD) gegen den Amtsinhaber Helmut Schröer (CDU) den Kürzeren gezogen.
Die Trierer entscheiden am Sonntag über den neunten Nachkriegs-OB ihrer Stadt. Vor Jensen hatten die Christdemokraten Helmut Schröer (1989 bis 2006) Felix Zimmermann (1980-1989), Dr. Carl-Ludwig Wagner (1976-1979), Josef Harnisch (1964-1976), Dr. Heinrich Raskin (1949-1963) sowie Heinrich Kemper (1946-1949) das Amt inne. Friedrich Breitbach (1945-1946) wurde von den Alliierten als erster Nachkriegs-OB eingesetzt. Durch die 1996 eingeführte und zwei Jahre später erstmals praktizierte „Urwahl“ wurde vor allem die Beteiligungsmöglichkeit der Bürger erweitert, aber auch die Position des Oberbürgermeisters als Chef der Verwaltung, Vorsitzender des Rates und Repräsentant der Stadt nach außen gestärkt.
Die Wahllokale sind am Sonntag jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Stimmabgabe sicherzustellen und ab 18 Uhr die Ergebnisse zu ermitteln, sind rund 500 Wahlhelfer im Einsatz.
Zur Stimmabgabe müssen Wahlberechtigte die Benachrichtigung sowie einen gültigen Ausweis oder Reisepass mitbringen. Das jeweilige Wahllokal ist auf dem Benachrichtigungsbrief angegeben. Ist er, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr auffindbar, können Wahlberechtigte unter Vorlage ihres Ausweises dennoch in ihrem zuständigen Wahllokal die Stimme abgeben, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. OB Jensen appelliert in einem Aufruf (Text links) an die Trierer, von ihrem Grundrecht der freien und geheimen Wahl Gebrauch zu machen.
Sollten Wahlberechtigte am 28. September verhindert sein, ist Briefwahl möglich. Einen Antrag dafür stellten bislang rund 8900 Wählerinnen und Wähler. Der Briefwahlantrag muss bis spätestens 26. September, 18 Uhr, beim Wahlbüro im Großen Rathaussaal, Am Augustinerhof, eingegangen sein. Er kann auch online gestellt werden. Das Formular steht unter www.trier.de/wahlen im Internet. Auf der städtischen Homepage werden am 28. September ab 18 Uhr die Ergebnisse der Auszählung in den Stimmbezirken und voraussichtlich ab 20 Uhr das vorläufige Endergebnis veröffentlicht. Über die endgültige Bestätigung des Resultats entscheidet der Wahlausschuss am 30. September, 16.30 Uhr, Trier-Zimmer im Rathaus.