Nur wenn der kürzeste Weg zur Grundschule länger als zwei Kilometer ist, übernimmt die Stadt die Fahrtkosten. Beim Besuch weiterführender Schulen liegt diese Grenze bei vier Kilometern. Die Übernahme der Kosten, über die häufig vor dem Stadtrechtsausschuss verhandelt wird, ist außerdem möglich, wenn eine besondere Gefahrensituation vorliegt.