Was passiert, wenn Backpulver und Zitronenwasser in einem Luftballon zusammengeführt werden? Um das frühkindliche Interesse an Naturwissenschaft und Technik sowie Bildungsprozesse spielerisch zu fördern, besuchten Jungen und Mädchen der
Kita St. Paulin sowie 16 Erzieher mehrerer Einrichtungen das Balthasar-Neumann-Technikum. Die Kinder blieben mehrere Stunden konzentriert bei der Sache.
Schnee und Eis sind in den Wintermonaten eine der größten Gefahren im
Straßenverkehr. Mit fallenden Temperaturen steigt für die Männer und
Frauen des Straßenreinigungsamtes die Einsatzzeit rapide an. In diesem
Jahr wird der Winterdienst erstmals im Zweischichtbetrieb gefahren. 130
Mitarbeiter sind in 30 Streufahrzeugen im Einsatz, um die
wichtigsten Wege, Plätze und Straßen in Trier zu räumen.
CDU: Fraktion vor Ort bei JTI
SPD: Ein weiter Weg zur Inklusion
Bündnis 90/Die Grünen: Anwohnerparken für das Gartenfeld
FWG: 20 Jahre UBM/FWG
FDP: Die aufgedrängte Bereicherung von Tarforst
Die Linke: KEF ist Entmündigung des Stadtrats
Altbekannte Sehenswürdigkeiten und aktuelle Höhepunkte: Das will der
Bildband "Trier" mit neuen Fotos der Weltkulturerbestätten und der
Moderne miteinander kombinieren. Mit Fotograf Josef Tietzen und Bernhard Simon, der die Texte beisteuerte, fand sich ein bewährtes Team zusammen.
168 jugendliche Flüchtlinge aus Afghanistan, Somalia und anderen
Krisengebieten der Erde kamen im vergangenen Jahr auf sich allein
gestellt, ohne Eltern oder Verwandte, nach Rheinland-Pfalz. Mit dem neu
eröffneten Clearinghaus in Ehrang haben sie für die erste Zeit ihres
Aufenthalts in Deutschland ein Heim, das sie nicht ausgrenzt, sondern
willkommen heißt.
Unter mehr als 500 Einsendungen gewann die Triererin Eva Sonne-Krings
mit ihrer Herbstaufnahme des Amphitheaters den Wettbewerb zum
"Zeitzeichen"-Bildkalender, der ab sofort kostenlos in allen
Geschäftsstellen der Sparkasse erhältlich ist.
Etwa 65 Prozent der rund 66.000 Betreuungen in Rheinland-Pfalz werden
ehrenamtlich geführt. Den Vorrang dieser Variante betont das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei der
Auswahl eines geeigneten Betreuers muss das Gericht daher folgende
Reihenfolge einhalten: Zuerst ist der Wunsch der Betroffenen maßgebend.
Verwandte und Bekannte werden bevorzugt, dann folgen andere
ehrenamtliche Betreuer und erst danach die Vereins- und Berufsbetreuer
und die Betreuungsbehörde.