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26.01.2010

Speedy und Schulze-Schmitt

Ob bei der Hochzeit oder der Geburt der Kinder – die Namensgebung ist ein sehr sensibles Thema, das nicht nur Paare und Eltern beschäftigt. Oft entscheiden die Gerichte darüber, was rechtens ist.

Die Hochzeitsgesellschaft hat sich schon im Turm Jerusalem versammelt, doch offensichtlich gibt es noch Diskussionsbedarf. Nicht wegen des Ja-Worts. Das wollen beide. Es kommt zu Verzögerungen, weil sich die Braut im letzten Moment entscheidet, ihrem Zukünftigen ein ganz besonderes Geschenk zu machen: Sie will doch seinen Namen annehmen. Auch wenn Standesbeamte nicht oft in diese Situation kommen, hat sie Thomas Müller, Leiter des Trierer Standesamts, schon erlebt. Denn ihren Namen nehmen die Leute alles andere als auf die leichte Schulter. Er begleitet sie, einmal gewählt, ihr Leben lang.

Auch die Justiz beschäftigt sich immer wieder mit diesem Thema. „Das Namensrecht ist geprägt von Gerichtsurteilen“, weiß Müller. Seit 1900 stand es im Bürgerlichen Gesetzbuch und es führte kein Weg daran vorbei: Die Frau erhielt bei der Hochzeit automatisch den Familiennamen ihres Mannes. Erst das Gleichberechtigungsgesetz vom Juli 1958 gestattete der Frau, ihren Geburts- an den Ehenamen anzufügen. 18 Jahre später konnte sich das Ehepaar für einen Geburtsnamen entscheiden. Fiel die Wahl von Herrn Klein und Frau Schneider auf den Namen der Gattin, konnte der Mann auf Wunsch auch Klein-Schneider heißen. Trafen sie keine Entscheidung, hatte automatisch der Name des Mannes Vorrang. Bestimmt das Paar keinen Ehenamen, behält laut einem Urteil vom März 1991 jeder seinen eigenen. Seit Februar 2005 kann auch ein früherer Familien- zum Ehenamen werden, Dreifachnamen bleiben nach einem Urteil vom Februar 2009 untersagt.

Die meisten deutschen Paare sind allerdings so traditionsbewusst, dass sie sich mit dieser Rechtsprechung überhaupt nicht auseinandersetzen müssen. Laut einer Statistik des Trierer Standesamts (Zahlen 2000 bis 2008) entscheiden sich 85 Prozent aller Paare für einen gemeinsamen Ehenamen, wovon wiederum 95 Prozent den des Mannes wählen. Nur 13 Prozent aller Trierer Verheirateten tragen einen Doppelnamen.

Schwierige Entscheidung

„Wir haben eine große Beratungspflicht und Verantwortung. Ist der Name erst einmal gewählt, lässt er sich nicht mehr so leicht ändern“, sagt Müller. Viele Leute sind überrascht über die Möglichkeiten, die er ihnen im Gespräch aufzeigt. Grübeln und Diskussionen sind dann auf der Tagesordnung. Interessant ist es, wenn beide schon mal verheiratet waren. Treffen ein Herr Müller, geborener Meier, und Frau Schulze-Schmitt, geborene Schulze, aufeinander, sind als Ehenamen Müller, Meier, Schulze-Schmitt, Schulze und Schmitt zulässig. Derjenige, der seinen Namen „aufgibt“, kann sich für einen Doppelnamen entscheiden, sofern dabei kein Dreifachname entsteht. Für viele Paare keine leichte Entscheidung.


Nicht weniger Diskussionen und Urteile gibt es bei den Vornamen. Jazz, Fanta, Biene, Mikado und Speedy kommen in deutschen Stammbüchern mittlerweile öfter vor – nur in der Römerstadt nicht. „Trierer Eltern sind sehr traditionsbewusst“, sagt Wolfgang Schmitt vom Standesamt. Die meisten entscheiden sich für nur einen Vornamen, so geschehen bei 12.611 Neugeborenen in den letzten zehn Jahren. Im gleichen Zeitraum waren es 7827 Babys mit zwei und 934 mit drei Vornamen. Gerade einmal 87 Eltern entschieden sich in den letzten zehn Jahren für mehr als drei Vornamen, über fünf sollten es laut einer Richtlinie des Standesamts übrigens nicht sein.

Entscheiden sich die Eltern für Kosenamen wie Tommy oder Sammy, weisen die Standesamten schon mal dezent darauf hin, dass sich das kleine, süße Baby einige Jahre später als Tom oder Sam sicherlich wohler fühlen würde. Einige regt das zum Nachdenken an, doch die Entscheidung liegt nach wie vor bei den Eltern. Wichtig ist heutzutage nur, dass die Namenswahl das Kindeswohl nicht beeinträchtigt oder das Kind lächerlich macht. Meningitis und Gastritis, die lateinischen Fachausdrücke für Hirnhaut- und Magenentzündung, werden im Gegensatz zu den USA keinem deutschen Kind als Namen zugemutet.
 
Interessant und abwechslungsreich ist die Arbeit für die Standesbeamten am Domfreihof auf jeden Fall. Nicht nur wegen der immer neuen Gerichts-entscheidungen, auch wegen der Wünsche der bald Vermählten oder jungen Eltern, die von den Mitarbeitern Beratung in einem sehr persönlichen Teil ihres Lebens erwarten: ihrem Namen.