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05.11.2019

Runter vom Sattel zwischen 11 und 19 Uhr

Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist nur zwischen 19 und 11 Uhr erlaubt.
Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist nur zwischen 19 und 11 Uhr erlaubt. Ob das eingehalten wird, kontrollieren künftig auch Mitarbeiter des Ordnungsamts – und nicht mehr nur die Polizei.

Neben der Rotlichtüberwachung an Ampeln plant die Stadt, weitere verkehrsrechtliche Aufgaben von der Polizei im Stadtgebiet zu übernehmen. Hierzu gehören unter anderem Kontrollen in der Fußgängerzone, ob Fahrradfahrer außerhalb der zugelassenen Zeit zwischen 19 und 11 Uhr unterwegs sind. „Ein sehr häufiges Delikt", wie Ordnungsdezernent Thomas Schmitt bei der vergangenen Pressekonferenz des Stadtvorstands betonte. Noch sei die Polizei für die Kontrolle zuständig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts, die häufig in der Fußgängerzone unterwegs seien, könnten die Radfahrer lediglich auf ihr Fehlverhalten hinweisen, hätten aber keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, berichtete Schmitt. Neben den Radfahrern soll auch der Lieferverkehr in der Fußgängerzone kontrolliert werden.

Übernommen werden die Kontrollen vom Kommunalen Vollzugsdienst, der aktuell aus 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht. Weitere vier Stellen sollen besetzt werden. Laut Schmitt seien die Kollegen für die neuen Aufgaben besonders geschult. Was den Zeitplan angeht, stellt die Stadt nun einen Antrag beim Innenministerium und bittet um die Übernahme der Aufgaben. Ebenso ist der Stadtrat gefordert, der einen Grundsatzbeschluss dazu fassen muss.