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08.02.2011

Wer bestellt, soll bezahlen

Die CDU forderte Ausgleichszahlungen für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze.
Die CDU forderte Ausgleichszahlungen für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze.
Gleich zweimal beschäftigte sich der Rat mit dem so genannten Konnexitätsprinzip, nach dem der Gesetzgeber als Verursacher von ihm aufgetragener Aufgaben für deren finanziellen Ausgleich sorgen, zumindest aber Bestimmungen zur Kostendeckung erlassen und entsprechende Entscheidungen treffen muss. Thomas Albrecht wollte für die CDU zum einen in einer Anfrage wissen, wie das Rathaus die Chancen einer Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz auf Ausgleichszahlungen für die Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze und auf Finanzierung der baulichen Maßnahmen, die sich aus der Änderung des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes ergeben, bewertet. In beiden Fällen hätten die Gesetze die Stadt zu hohen Mehrausgaben verpflichtet, ohne dass den Kommunen im Sinne des Konnexitätsprinzipes Ausgleichszahlungen zugeflossen seien.

OB Klaus Jensen verwies in seiner Beantwortung auf die zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarungen, die jeweiligen Landesgesetze nach dem Konnexitätsprinzip zu überprüfen. Es sei grundsätzlich davon auszugehen, dass dabei die Interessen der Stadt Trier durch ihre Vertreter eingebracht und berücksichtigt würden und ein Spielraum für individuelle Klagen nur begrenzt vorhanden sei. Das Rathaus werde mögliche Spielräume im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ausloten.

Zum anderen stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, Landesgesetze, die seit Inkrafttreten des Konnexitätsprinzips im Jahr 2004 beschlossen wurden und neue Aufgaben auf die Kommunen übertragen, bestehende Aufgaben erweitert oder verändert haben, darauf überprüfen zu lassen, ob ein Ausgleich der tatsächlich anfallenden Kosten erfolgt sei. Die Stadt Trier solle Landesgesetze, die dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ nicht genügen, im Wege der kommunalen Verfassungsbeschwerde auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Ein Änderungsantrag der SPD, der die Überprüfung nicht rückwirkend, sondern ab sofort vorschlug und der vor einer möglichen Klage erst eine Verhandlungsrunde vorschalten wollte, fand keine Mehrheit. Jensen machte vor der Abstimmung klar, dass der Stadtvorstand dem Antrag der Grünen nicht zustimmen werde, da eine Verfassungsbeschwerde innerhalb einer halbjährigen Frist nach der Gesetzgebung eingereicht werden müsse. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde mehrheitlich bei Enthaltung der SPD und FWG angenommen.