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04.06.2013

80 Wohnungen und Tiefgarage

Die Werbetafel des Investors zeigt, wie das frühere Grundstück der Weißen Schwestern an der Bernhardstraße bebaut werden soll. Der Stadtrat hat jetzt der Bauleitplanung für das Gebiet zugestimmt.
Die Werbetafel des Investors zeigt, wie das frühere Grundstück der Weißen Schwestern an der Bernhardstraße bebaut werden soll. Der Stadtrat hat jetzt der Bauleitplanung für das Gebiet zugestimmt.
„Wohnen im Klostergarten“ – mit diesem Slogan wirbt die Eifel-Haus GmbH für ihr Bauprojekt auf dem früheren Grundstück der „Weißen Schwestern“ in Heiligkreuz. Das Ordenshaus an der Bernhardstraße ist inzwischen abgerissen, zur Vorbereitung des Neubaus wurde bereits viel Erde bewegt.

Der Stadtrat hat jetzt mit dem Satzungsbeschluss für den lange Zeit umstrittenen Bebauungsplan „Zwischen Bernhard- und Wisportstraße“ (BH 36-1) die endgültigen baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Der Plan behandelt auch die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der benachbarten Schaltanlagenfirma Kieback & Peter. Die Entscheidung im Stadtrat fiel mit großer Mehrheit bei drei Nein-Stimmen der Fraktion B 90/Grüne und einer Enthaltung der Linken. Zuvor hatte auch der Ortsbeirat Heiligkreuz der Vorlage zugestimmt. Eifel-Haus plant sechs drei- bis viergeschossige Gebäude mit Tiefgarage und insgesamt rund 80 Wohnungen, die sich U-förmig um einen Innenhof gruppieren. Das Konzept ist mit dem Architektur- und Städtebaubeirat abgestimmt.

Im Rahmen der ersten Offenlegung hatten Anwohner starke Bedenken gegen den Bebauungsplan angemeldet. Sie befürchteten unter anderem eine Verschattung ihrer Grundstücke und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. In der schriftlichen Abwägung der Eingaben wies das Rathaus darauf hin, dass die in der Landesbauordnung vorgesehenen Abstandsflächen zu umliegenden Gebäuden eingehalten werden. In einer Computersimulation wurde insgesamt keine stärkere Verschattung im Vergleich zur vorherigen Situation festgestellt.

Lärmkontingente

Zweiter Knackpunkt waren die Regelungen für Kieback & Peter. Das Grundstück des seit den 1950er Jahren in Heiligkreuz ansässigen Unternehmens wird im neuen Bebauungsplan erstmals als Gewerbegebiet ausgewiesen. Zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung wird dem Betrieb auf seinem Grundstück die Möglichkeit eingeräumt, auf 2500 Quadratmetern Grundfläche eine maximal 12,70 Meter hohe Produktionshalle zu errichten. Zum Ausgleich müssen Lärmkontingente eingehalten werden, die die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete unterschreiten.

In Eingaben von Anwohnern zur zweiten Offenlegung wurde der Immissionsschutz dennoch vielfach als nicht ausreichend kritisiert. Diese Meinung vertrat im Stadtrat auch Pe-tra Kewes (Grüne) und begründete damit die Nein-Stimmen ihrer Fraktion. Andererseits hatten die Rechtsvertreter von Kieback & Peter die Festsetzungen als zu strikt beanstandet und wurden darin von der Handwerks- und der Industrie- und Handelskammer unterstützt. Beigeordnete Simone Kaes-Torchiani betonte im Stadtrat, das Baudezernat habe die unterschiedlichen  Interessen ausgewogen berücksichtigt. Gleichwohl müsse mit Normenkontrollklagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden.