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12.09.2006

Erstmals Wahl mit „elektronischem Stimmzettel“

Interview mit Wahlbüroleiter Thomas Görgen zum Pilotprojekt am 24. September

Alte und neue "Urne"
Alte und neue "Urne"
Bei der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 24. September, wird es in einem Trierer Wahllokal erstmals eine Online-Testwahl geben. Statt mit Stimmzettel und Kugelschreiber machen die Wähler dort ihr Kreuz an einem Bildschirm. Die Rathaus-Zeitung (RaZ) sprach mit dem Leiter des Wahlbüros, Thomas Görgen, über den Test.

RaZ: Warum eine Online-Testwahl, wenn die Wähler doch ins Wahllokal kommen müssen?

Görgen:
Die Organisation und Durchführung von demokratischen Wahlen stellen in der heutigen Zeit hohe Anforderungen an die Kommunen. Wir wollen mit der Online-Wahl testen, welche Möglichkeiten es gibt, den Ablauf von Wahlen zu optimieren und weiterzuentwickeln. Es geht insbesondere um eine vereinfachte und beschleunigte Handhabung für die Wahlhelfer und die Wähler. Die Oberbürgermeisterwahl, die als Urwahl nach dem Mehrheitswahlrecht durchgeführt wird, ist im Vergleich zu anderen Wahlen überschaubar und bietet sich für den Test einer Online-Wahl an. Wir sind gespannt, wie hoch die Akzeptanz bei Wählern und Wahlhelfern sein wird, wenn sie den „elektronischen Stimmzettel“ zum ersten Mal vor sich haben.

Wie funktioniert das elektronische Wahlverfahren?

Görgen: Der Test findet in der Robert-Schumann-Realschule in der Kaiserstraße 10 statt. Die Wähler des dortigen Wahlbezirks 1137 sollen zunächst auf traditionelle Art ihre Stimme abgeben und können anschließend im Nebenraum an der Test-Wahl mit den elektronischen Wahlgeräten teilnehmen. Damit haben sie einen direkten Vergleich zwischen dem traditionellen Ablauf einer Wahl und einer mit Wahlgeräten beziehungsweise einer Online-Wahl. Der Wähler gibt beim Online-Verfahren seine Stimme wie gewohnt geheim in einer Wahlkabine ab. Der Unterschied ist, dass man dabei keinen Stimmzettel aus Papier und einen Kugelschreiber vor sich hat, sondern an einem Terminal vor einem Bildschirm, einem sogenannten Touch-Screen, sitzt und per Fingerdruck auf den Bildschirm seine Stimme abgibt.

Wer kann an der Online-Testwahl teilnehmen?

Görgen:
Auf freiwilliger Basis können alle Wahlberechtigten des Wahlbezirks 1137 nach Abgabe ihrer Stimme im Wahllokal, aber auch alle anderen interessierten Bürgerinnen und Bürger an der Test-Wahl teilnehmen. Die Wähler aus dem Bezirk 1137 werden auch per Post informiert. Interessierte von außerhalb können ohne besondere Ankündigung und Unterlagen im Laufe des Wahlsonntags zur Robert-Schumann-Realschule kommen und dort direkt am Test teilnehmen, jedoch können sie dort nicht ihre eigentliche Stimme zur Oberbürgermeisterwahl abgeben. Dies ist am Wahlsonntag nur in dem jeweils auf der Wahlbenachrichtigungskarte ausgewiesenen, zugehörigen Wahllokal möglich.

Soll die Online-Wahl das bisherige Wahlprozedere bald ersetzen?

Görgen:
Nein, Online-Wahlverfahren sind derzeit aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht für kommunale und staatliche Wahlen einsetzbar. Aber mittel- und langfristig ist dies durchaus denkbar, wenn die Rahmenbedingungen geschaffen werden, eine Akzeptanz bei den Wählerinnen und Wählern besteht und dadurch Vereinfachungen im Ablauf erzielt und Kosten reduziert werden können. Das Online-Wahlverfahren von T-Systems wurde bereits bei Betriebsratswahlen erfolgreich eingesetzt.

Das Interview führte Henriette Preiß