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31.01.2006

Neue Gebührenbescheide sorgen für Wirbel

Antragsflut bei der A.R.T.

Zum 1. Januar 2006 hat die A.R.T. die Gebühren für die Abfallentsorgung erhöht. Deshalb wurden zu Beginn des Monats neue Gebührenbescheide an alle Kunden versandt. In einigen Fällen führten sie zu Irritationen, wenn beispielsweise die beantragte kleinere Mülltonne oder der gemeldete Eigentumswechsel noch nicht berücksichtigt wurden.

Ira Heinz, Verwaltungsangestellte bei der A.R.T., erklärt die Ursachen: „Die Erstellung und der Versand der mehr als 63000 Gebührenbescheide wurden in der dritten Dezemberwoche vorbereitet. Deshalb wurden die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten zugrunde gelegt. Seitdem gingen über 1500 Änderungsanträge ein.“

800 Anträge in drei Wochen

Allein in den vergangenen drei Wochen lagen bei den Sachbearbeiterinnen über 800 neue Anträge auf dem Tisch. Trotzdem wird jeder Antrag bereits am nächsten Tag an die Abteilung Logistik weitergeleitet, damit die Mülltonnen getauscht werden. „Die Umsetzung der vorliegenden Anträge wird noch einige Wochen dauern“, erklärt A.R.T.-Geschäftsführer Max Monzel. „Da wir volle Behälter nach dem Tausch nicht mitnehmen dürfen, sind wir grundsätzlich dort im Einsatz, wo zeitversetzt die Mülltonnen geleert wurden.“

Keine finanziellen Nachteile

Monzel betont, für die Kunden entstünden keine finanziellen Nachteile durch die Verzögerungen beim Behältertausch und durch die Bescheide, die sich auf den alten Bestand beziehen. Sobald eine Mülltonne getauscht ist, wird innerhalb von zwei Wochen ein Änderungsbescheid mit der neuen Gebühr verschickt, der sich rückwirkend auf das Datum bezieht, an dem der Änderungsantrag einging.

Ein Beispiel: Wird eine Tonne, für die seit Dezember vergangenen Jahres ein Änderungsantrag vorliegt, erst Ende März getauscht, dann werden dem Kunden im Änderungsbescheid rückwirkend ab 1. Januar 2006 nur die Gebühren für die neue Tonne berechnet. Bevor der Änderungsbescheid eintrifft, gilt der im Januar verschickte Gebührenbescheid. Am Mittwoch, 15. Februar, ist die erste Rate fällig, auch wenn zuvor ein kleineres Gefäß beantragt wurde. Sobald der Änderungsbescheid zugestellt wird, erstattet die A.R.T. die zuviel abgebuchte oder überwiesene Gebühr automatisch zurück.