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10.12.2019

Die Frage nach den Windeln

Ein Stapel Windelsäcke.
Ein Stapel Windelsäcke. Foto: @honest/unsplash.com
Die Änderung der Abfallgebühren zu Beginn des nächsten Jahres wird bereits seit Monaten diskutiert. Insbesondere die Sozialverträglichlichkeit des neuen Systems bei Familien, in denen Windeln anfallen, ist ein Thema. Damit hat sich jetzt der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) in seiner Verbandsversammlung beschäftigt.

Bei den Diskussionen zum neuen Gebührensystem, das künftig ab der 14. Leerung pro Jahr zusätzliche Gebühren vorsieht, geht es unter anderem um Familien mit Kleinkindern und Haushalte, in denen ältere Menschen gepflegt werden. Mehrere Fraktionen des Stadtrats hatten es in der Sitzung Ende August als ungerecht kritisiert, dass kinderreiche Familien allein schon wegen der großen Menge an Windelmüll künftig den teureren Abholrhythmus nutzen müssten. Ähnliches gelte für Personen, die Inkontinenzeinlagen zu entsorgen hätten. Der Stadtrat bat den A.R.T., eine sozialverträgliche Lösung zu prüfen.

Dessen Sprecherin Kirsten Kielholtz bekräftigt nun das Argument, das A.R.T.-Chef Max Monzel schon in der Ratssitzung erwähnte: „Rechtlich ist die bisher vereinzelt praktizierte gebührenbefreite Ausgabe von Windelsäcken oder Leerung des Restabfallbehälters für Familien mit Wickelkindern oder pflegende Haushalte nicht zulässig, da sie wenige Gebührenschuldner begünstigt und dies gegen das sogenannte Äquivalenzprinzip des Kommunalen Abgabengesetzes verstößt", erklärt Kielholtz. Von allen geprüften Möglichkeiten blieb laut A.R.T. ein Lösungsansatz übrig. Dieser sieht vor, dass der A.R.T. Windelsäcke den Kommunen gegen ein kostendeckendes Entgelt zur Verfügung stellt. Die Kosten würden somit von den Kommunen übernommen, die dann entscheiden, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen sie Windelsäcke an ihre Bürgerinnen und Bürger ausgeben möchten. In einer Resolution, die der Stadtrat im August verabschiedete, wird jedoch unter anderem gefordert, den städtischen Etat nicht durch Zuschüsse für eine Windelregelung zu belasten.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben einer Satzungsänderung zugestimmt, die diese Lösung für alle Gebietskörperschaften ermöglicht. Ob dieser Lösungsansatz in den Landkreisen und in Trier umgesetzt wird, muss nun in den einzelnen Gebietskörperschaften individuell beraten werden. Eine Entscheidung wird für das Frühjahr 2020 erwartet.

Neben der Windelfrage befasste sich die Verbandsversammlung auch mit der Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2020. Trotz der bereits beschlossenen Anpassungen der Gebühren muss nach wie vor von einer Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von 4,5 Millionen Euro ausgegangen werden. Dies liegt nach Ansicht des A.R.T. darin begründet, dass die eigentlich für die Deckung aller Kosten erforderlichen Gebühren in Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg um mehr als die jetzt erfolgte Anpassung hätten erhöht werden müssen.

Ob und in welcher Höhe eine weitere Steigerung dann nötig sein wird, hänge entscheidend von der tatsächlichen Entwicklung der Gebühreneinnahmen ab. Investieren wird der Abfallverband im kommenden Jahr rund 67 Millionen Euro, von denen 45 Millionen Euro für Neubauten und technische Anlagen sowie 22 Millionen Euro zur Altlastensanierung vorgesehen sind.