Sprungmarken
02.10.2007

"Brücken-TÜV" alle sechs Jahre fällig

Seit Montag wird die Römerbrücke von Mitarbeitern des Tiefbauamts im Rahmen der Hauptuntersuchung auf Herz und Nieren geprüft. Beim letzten großen „Brücken-TÜV“ 2001 stießen sie unter anderem auf Risse im Fahrbahnbelag  und auf den Gehwegen sowie Schäden am Verbindungsstück zwischen Moselufer und Brücke. Neben der Behebung dieser Mängel mussten das Geländer und Betonteile im Gesims erneuert werden. Die erste Moselbrücke an dieser Stelle entstand um 17 vor Christus. Die roten Basaltpfeiler, die zwischen den Jahren 144 und 152 hinzukamen, sind bis heute erhalten. Auf ihre heutige Breite wurde die Römerbrücke 1931 erweitert.

Bei der Hauptuntersuchung der großen Moselbrücken sind auch Taucher im Einsatz, die die Fundamente  überprüfen. Bei sämtlichen Einsätzen werden die Bauexperten in einem Korb, der am Kran eines Lasters hängt, unter die Brückenbögen herabgelassen. Daher ist bei der jetzigen Untersuchung der Römerbrücke sowie der Brücke über die Straße Zum Römersprudel, die heute abend beendet sind, eine Spur teilweise gesperrt.
 
Noten für die Brücken

Die alle sechs Jahre fällige Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung endet wie in der Schule mit einer Note: 1 bedeutet „Top“-Zustand, eine 4 wird bei schweren Schäden vergeben. Jedes Bauwerk erhält drei verschiedene Einzelbewertungen, unter anderem  für die Stand- und die Verkehrssicherheit. Werden Mängel festgestellt, legt das Tiefbauamt die Reihenfolge der Reparaturen fest. Das Tiefbauamt ist insgesamt für die Instandhaltung von rund 140 Brücken im Stadtgebiet verantwortlich. Dazu gehören auch Stege für Fußgänger und Brücken über kleinere Bäche.

Zusatzprüfung nach Kollisionen

Ergänzend zu den Hauptuntersuchungen gibt es ein abgestuftes System mit kleineren Überprüfungen. Außerdem werfen Mitarbeiter des Tiefbauamts  zwischendurch immer wieder einen prüfenden Blick auf die Bauwerke. Passiert ein Unfall an einer Brücke, ist eine zusätzliche Untersuchung fällig. Durch dieses aufwändige Verfahren, dessen Ergebnisse in einem neuartigen Brückenkataster genau dokumentiert sind, ist nicht nur die Verkehrssicherheit stets gewährleistet, sondern es werden auch gravierende Schäden frühzeitig entdeckt. Das gilt zum Beispiel für die „Aulbrücke“, die in der Hauptuntersuchung die Gesamtnote 3,9 erhielt. Seitdem ist sie für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen gesperrt und darf zudem nur jeweils von einem Auto überquert werden.

Nicht nur der „Zahn der Zeit“ nagt an den Brücken, sondern vor allem auch der Schwerverkehr: Ein einziger tonnenschwerer Lkw kann eine Brücke genauso stark belasten wie viele Tausend Autos. Nach aktuellen Prognosen wird der Güterverkehr auf den Straßen weiter kräftig wachsen. Hinzu kommt, dass die einzelnen Laster  immer schwerer werden und viele Lkw-Fahrer die Tonnage-Beschränkung, die zum Beispiel für die Kaiser-Wilhelm-Brücke gilt, häufig missachten.