Sprungmarken
11.01.2022

Per Test aus der Quarantäne

Eine Frau sitzt mit Schutzmaske allein in ihrer Wohnung
Für infizierte Personen endet die Quarantäne den Plänen der Regierungen zufolge nach zehn Tagen. Man kann sie aber bereits nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest beenden. Foto: Adobe Stock

Die neue Omikron-Variante des Coronavirus überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. Daher haben Bund und Länder neue Schritte vereinbart, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Die Rathaus Zeitung bietet einen Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen:

Was in Rheinland-Pfalz bereits seit einigen Wochen gilt, soll bald bundesweit Anwendung finden: So setzen die Länder neue Zugangsregelungen in der Gastronomie um. Besuche von Restaurants oder Cafés sollen dann nur noch für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder für Geboosterte möglich sein (2G plus). Letztere müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen, und zwar ohne Wartezeit ab dem Tag der Boosterung. Grund für die verschärften Regelung ist, dass in der Gastronomie häufig keine Masken getragen werden. Daher ist dort das Infektionsrisiko bei der Omikron-Variante erhöht.

Bund und Länder haben sich zudem geeinigt, die Quarantäneregeln möglichst schnell zu entschärfen:

  • Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
  • Ansonsten gilt generell: Für Infizierte oder Kontaktpersonen endet die Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber schon jeweils nach sieben Tagen mit PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten.
  • Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Sie können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten.
  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.

Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer will man mit den verkürzten Quarantäne-Regeln sicherstellen, dass das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur funktionsfähig bleiben. Der Anteil von Omikron an den besorgniserregenden Virusmutationen lag am Montagmittag in Rheinland-Pfalz schon bei 73,8 Prozent. Die vor Weihnachten beschlossenen Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Für Geimpfte und Genesene sind private Treffen mit maximal zehn Personen erlaubt. Nicht Geimpfte oder nicht Genesene dürfen sich nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis 14 zählen nicht mit. Auch die 2G-Regelung beim Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung und zum Einzelhandel bleibt. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs. Bund und Länder wollen am 24. Januar wieder über mögliche weitere Schritten beraten.

An den Schulen des Landes können ab 17. Januar nach Angaben von Kultusministerin Dr. Stefanie Hubig auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an anlasslosen regelmäßigen Tests teilnehmen. Haben Schulen noch genug Tests übrig, können sie schon vor dem Stichtag mit anlasslosen Überprüfungen beginnen. Oberstes Ziel bleibe, so Hubig, so viel Präsenzunterricht wie möglich bei so viel Gesundheitsschutz wie nötig sicherzustellen.