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18.11.2008

Meinung der Fraktionen

CDU
Ein 40 Jahre alter Irrtum und seine Folgen

Stellen Sie sich vor: Sie nutzen jahrzehntelang ein Grundstück, pflegen und hegen es, weil Sie sicher davon ausgehen, es sei Ihr Grundstück. Plötzlich kommt jemand und sagt: „Das ist mein Grundstück, also zahle einmal kräftig dafür, dann darfst Du es weiter nutzen!“

So was gibt es nicht, denken Sie? Gibt es doch! Und zwar im Stadtteil Mariahof.

Der Hintergrund des seltsamen Geschehens: Als in den 60er Jahren die Gartenstadt gebaut wurde, hat man einzelne Fußwege zu den Häusern nicht so breit gebaut wie ursprünglich geplant. Die Folge war, dass ein Streifen neben dem Weg übrig blieb, der nicht bebaut wurde. Da man ja nicht immer mit dem Zollstock genau nachmisst, ob die im Grundbuch eingetragene Grundstücksgröße auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt, gingen die anliegenden Grundstückseigentümer einfach davon aus, dass es sich bei dem Streifen um ihr Grundstück handelt. In einem Fall, der uns zugetragen wurde, pflegten die Bewohner 40 Jahre lang hier eine Hecke.

Anlässlich der Erneuerung der Straßen und Wege in der Gartenstadt stellte die Verwaltung ihren Irrtum der 60er Jahre plötzlich fest: Die Hecke befindet sich auf städtischem Eigentum! Um endlich einen legalen Zustand herzustellen, bot die Stadt dem verdutzten Anwohner jetzt an, den Streifen zu erwerben, zum üblichen Preis von 180 Euro für den Quadratmeter, macht insgesamt für den Streifen 6000 Euro, zuzüglich Notarkosten, versteht sich.

Ich habe Verständnis dafür, dass die Stadt kein Geld verschleudern darf. Schließlich wacht der Rechnungshof über die Ausgaben. Bei der katastrophalen Haushaltslage hat die Stadt auch nichts zu verschenken! Aber so geht es nun wirklich nicht! Diese besonderen Fälle bedürfen auch einer besonderen Behandlung. Schließlich war es nicht Schuld der Anwohner, dass vor 40 Jahren falsch gemessen wurde! Hier müssen unbürokratische Lösungen gefunden und gegebenenfalls Grundstücke zu einem symbolischen Preis veräußert werden! Der Vertreter der Stadt hat in der letzten Sitzung des Ortsbeirats flexible Lösungen angekündigt. Wir werden darauf achten, dass diese umgesetzt werden und nicht zu Lasten der Anwohner gehen.

Thomas Albrecht




SPD
Fahrradstation am Hauptbahnhof

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass am Hauptbahnhof eine Fahrradstation entstehen soll. Die SPD hatte diese Station seit langem gefordert. Nun wurde sie im letzten Dezernatsausschuss IV vorgestellt und wird in der Planung zur Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes ein wichtiger Baustein sein. Die SPD war und ist weiterhin der Auffassung, dass mit dieser Maßnahme der Radverkehr in Trier gefördert, der Umweltverbund gestärkt und der Umsteigevorgang am Bahnhof attraktiver wird.

Fahrradstationen sind nicht nur einfache Abstellbügel. Fahrradstationen sind sichere, witterungsgeschützte Abstellanlagen in so genannten Fahrradparkhäusern. Sie befinden sich vorwiegend an Bahnhöfen mit umfangreichen fahrrad- und bahnhofsspezifischen Zusatzdienstleistungen, wie zum Beispiel Reparatur-Service, Verkauf von Fahrrädern und Zubehör, Mietstationen, Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten, fachliche und touristische Beratung, also alles, was rund ums Fahrrad angeboten wird.

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ist mit Unterstützung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) bei diesem Thema beispielhafter Vorreiter. 2006 gab es in Deutschland 70 Fahrradstationen, 53 davon in Nordrhein-Westfalen. NRW hat sich mit dem Programm „100 Fahrradstationen in NRW“ ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Dieses Programm wird im Nationalen Radverkehrsplan als positives Beispiel zur Förderung des Radverkehrs genannt und sollte unseres Erachtens auch auf Rheinland-Pfalz übertragbar sein.

Wegen der großen Pendlerströme in Triers Hauptbahnhof ist dieser Standort bestens geeignet, um eine effiziente Verknüpfung zwischen den beiden umweltfreundlichen Verkehrsmitteln Fahrrad und ÖPNV zu erzielen.

Aufgabe der Verwaltung ist nun, ein für Trier spezifisches Gesamtkonzept zu erstellen, Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und  einen Investor beziehungsweise Betreiber zu finden.
 
Rainer Lehnart




Bündnis 90/Die Grünen
Keine Benachteiligung?

Das Grundgesetz (Artikel 3; Absatz 3,1) garantiert: Niemand darf wegen seines Geschlechts,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Eingang A1
Haben Sie hier oder bei anderen Trierer Einrichtungen gegenteilige Erfahrungen gemacht? – Dann melden Sie sich bei uns: gruene.im.rat@trier.de (Telefon: 0651/48834).

Lydia Hepke




UBM
Rücksicht erbeten
 
Es ist kein neues, aber ein sehr beständiges Problem, was uns bei verschiedenen Begehungen immer wieder begegnet und worüber sich viele Bürger beklagen: „Hundekot in Parkanlagen und auf Spielplätzen“. Mit Recht beschwe-ren sich immer wieder Eltern, die ihre Kinder beim Spielen auf öffentlichen Spielplätzen und in Parks den Hinterlassenschaften von Hunden ausgesetzt sehen. Dass dies kein neues Pro-blem ist, sondern sich auch schon unsere Eltern hiermit konfrontiert sahen, lässt erahnen, dass man es letztendlich wohl nie ganz in den Griff bekommen wird. Umso notwendiger ist, die Hundehalter mit der gleichen Kontinuität für das Problem zu sensibilisieren, wenn Verstöße festzustellen sind. Denn letztendlich sind es nicht die Hunde, die verständlicherweise ihre Notdurft verrichten, sondern die Halter, denen es in nicht unerheblicher Zahl offensichtlich egal ist, wo ihr Hund „sein Geschäft“ verrichtet und dann noch den Dreck liegen lassen, wohin er eben fällt. Derart handeln sicherlich nicht alle Hundehalter, aber die Vielzahl der Hinterlassenschaften auf Spielplätzen, Parks und im öffentlichen Straßenraum, wie man immer wieder beobachten kann, lässt erkennen, dass es auch keine Minderheit der Hundebesitzer ist, die ein derartiges, nicht zu tolerierendes Verhalten an den Tag legt. Allein mit Gesetzen (die wohl bestehen!) kann dem Problem nicht begegnet werden. Hier sind alle aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen und bei Miss-achtung der Regeln Hundehalter auf ihr fehlerhaftes Verhalten hinzuweisen.
 
Hundedreck gehört vom Hundebesitzer aufgehoben und sachgerecht entsorgt! Viele Halter wissen dies und halten sich auch an diese Regel, aber bei weitem nicht alle. Leider! Was all denen bleibt, die der Dreck stört, ist die Möglichkeit, immer wieder für das Problem zu sensibilisieren und bei Verstößen notfalls den unvernünftigen Haltern auch mal mit ermahnenden Worten zu begegnen. Nicht nur, dass es für uns alle äußerst unangenehm ist, in die Hinterlassenschaft eines Hundes zu treten, für Kinder, die selbst auf Spielplätzen – für uns absolut unbegreiflich – dem Dreck ausgesetzt sind, kann der Kontakt mit Kot zu schweren ge-sundheitlichen Schäden führen. Allen Hundebesitzern, die sich angemessen verhalten und ihre Mitbürger vor Hinterlassenschaften ihrer Hunde bewahren, möchte ich danken und um Unterstützung bitten, die nicht so vernünftigen Besitzer eines Besseren zu belehren.

Karl Lübeck





FDP
Studierende ernst nehmen
 
Mit Beginn des Wintersemesters 2008/2009 haben sich die Studienbedingungen an der Universität Trier auf Grund der großen Zahl an Erstsemesterstudierenden deutlich verschlechtert. Die Lösung der aufgetretenen Probleme liegt zwar vordergründig beim Bildungsministerium wie der Hochschulleitung, dennoch trägt auch die Stadt Trier eine Verantwortung gegenüber ihren Neubürgern. In einigen Bereichen wäre sie durchaus in der Lage, Probleme abzubauen.

In den letzten Wochen bin ich mehrfach von Studierenden wie Vertretern der ULI-LHG (Liberale Hochschulgruppe) in meiner Funktion als Stadtrat und als Ortsvorsteher eines der Uni benachbarten Ortsbezirks auf einige der Probleme angesprochen worden. Die Stadt sollte die Sorgen der Studierenden ernst nehmen und unbürokratisch nach schnellen Lösungen suchen. Wenn die Studierenden schon Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen haben, die von der FDP-Stadtratsfraktion weiterhin abgelehnt wird, sollten sie zumindest ein Recht darauf haben, dass die Stadt ihre Situation verbessert.

Das größte Problem vieler Studierender ist momentan die angespannte Wohnraumsituation. Hier wäre zu prüfen, ob nicht kurzfristig städtischer Wohnraum oder als vorübergehende Notlösung auch Konversionsobjekte für Studierende zur Verfügung gestellt werden können.

Besonders problemtisch gestaltet sich derzeit auch der Bustransfer von der Innenstadt zur Uni. Überfüllte Haltestellen gehören leider zur Regel, ebenso die Tatsache, dass Busse diese ohne Halt passieren. Hier müssten zu Spitzenzeiten zusätzliche Busse eingesetzt werden. Sinnvoll wäre es auch, die Haltestellen der Linie 3/13 an der Uni zu erweitern, um zwei Gelenkbussen Platz zu bieten. Um die zunehmenden Rückstaus zu vermeiden, wären auch Verbesserungen bei der Verkehrsführung des Individualverkehrs notwendig.

Nicht zuletzt könnte die Stadt Trier die angespannte Raumsituation bei den Lehrveranstaltungen an der Universität durch Bereitstellung von städtischen Räumen entschärfen. Diese und andere Probleme werden in einer Anfrage der FDP-Fraktion in der nächsten Stadtratssitzung thematisiert.

Dr. Karl-Josef Gilles