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09.10.2007

Geänderte Verkehrsführung in der Parkstraße

In der Parkstraße steht je eine Spur für den Individualverkehr und den ÖPNV zur Verfügung.
In der Parkstraße steht je eine Spur für den Individualverkehr und den ÖPNV zur Verfügung.
Manfred Maximini, UBM, wollte in einer Anfrage wissen, seit wann die Einmündung der Parkstraße in den Verteilerkreis als Unfallschwerpunkt gilt, warum die Verkehrsführung geändert und eine Busspur eingerichtet sowie wann und von welchen Gremien die entsprechenden Beschlüsse gefasst wurden. Bürgermeister Georg Bernarding zeigte in seiner Antwort auf, dass die Einmündung Parkstraße/Verteiler Nord seit 1995 als Unfallhäufungsstelle registriert ist. Die Unfallzahlen lägen seit 2000 bei durchschnittlich 18 pro Jahr. Akuter Handlungsbedarf habe bestanden, weil sämtliche andere Maßnahmen, die in den letzten Jahren zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle bereits umgesetzt und erprobt wurden (zum Beispiel Gefahrenzeichen, Markierungen) keine Verbesserung erreichen konnten.

Nach Auskunft der Polizei habe sich seit der Umstellung im Juli an dieser Stelle kein Unfall mehr ereignet. Sowohl der Landesbetrieb Mobilität als auch Polizei sähen die Änderung der Verkehrsführung positiv und forderten deren Beibehaltung. Die als Reaktion darauf in die Überlegungen eingebrachte Umwandlung der jetzigen Busspur in eine Individualspur werde sowohl vom Landesbetrieb Mobilität als auch vom Polizeipräsidium kritisch gesehen, da durch die dann erforderlichen ständigen Einfädelungsvorgänge neue unfallträchtige Gefährdungssituationen entstünden.

Eine Spur für mehr Sicherheit
Die Umgestaltung der Verkehrsführung in die jetzige Form habe die Unfallkommission 2006 beschlossen. Durch zunächst erforderliche Planungsabstimmungen und witterungsbedingte Verzögerungen bei den Markierungsarbeiten habe das Tiefbauamt sie erst im Juli umsetzen können. Sämtliche früher beschlossene Maßnahmen hätten nicht zum Ziel geführt, so dass keine ersichtlichen Alternativen zur jetzigen Verkehrsführung zur Verfügung stünden. Ergänzend prüfe das Tiefbauamt, auch auf Anregung der Stadtwerke, die Möglichkeit, durch bauliche Veränderungen (Mittelinsel zwischen den beiden Fahrspuren) zu ermöglichen, dass die Busspur durchgängig zur Haltestelle Nells Park laufen könnte. Dies ist beim momentanen baulichen Zustand nicht möglich, da der vorhandene Fußgängerüberweg nicht über zwei Fahrstreifen und auch nicht über eine Busspur führen darf. Diese bauliche Maßnahme hätte natürlich auch weitere Kosten zur Folge. Das Tiefbauamt prüft zudem, ob durch Verlängerung der Grünphasen des Linksabbiegers aus der Schöndorferstraße in den Wasserweg und aus dem Wasserweg in die Metternichstraße eine Attraktivitätssteigerung der Routen in nördlicher Richtung über Herzogenbuscher- beziehungsweise Metternichstraße erreicht werden kann, um somit die Fahrzeugmenge in der Franz-Georg-Straße zu reduzieren. 

Staatliche Auftragsangelegenheit
Auf die Frage warum der Dezernatsausschuss nicht an der Änderung der Verkehrsführung beteiligt wurde, verwies Bernarding darauf, dass die  Bekämpfung von Verkehrsunfällen der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der Straßenbaubehörde gesetzlich als staatliche Auftragsangelegenheit zugewiesen sei. Sie werde in Trier, wie in anderen Städten auch, von der Unfallkommission wahrgenommen, die sich aus Fachleuten der Polizei, des Landesbetriebs Mobilität, des Straßenverkehrs- und des Tiefbauamtes zusammensetzt. Insgesamt sind die festgelegten Maßnahmen zur Unfallbekämpfung somit einer Beratung oder gar Beschlussfassung im Dezernatsausschuss oder Stadtrat nicht zugänglich.