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24.02.2009

Zoff zwischen Nachbarn hält Schlichter auf Trab

Eine Hecke an der Grenze zwischen zwei Einfamilienhäusern schießt im Laufe der Jahre in die Höhe, wuchert auf das Nachbargrundstück und versperrt die freie Sicht aus dem Wohnzimmerfenster. Die Bitte um Rückschnitt wird ignoriert, ein Vorwurf folgt auf den nächsten, der Konflikt eskaliert: Nachbarschaftsstreitigkeiten und deren außergerichtliche Schlichtung spielen nach wie vor eine Hauptrolle in der ehrenamtlichen Arbeit von Schiedspersonen. Nach Einschätzung von Maria Marx, seit zehn Jahren Schiedsfrau in Trier und Vorsitzende des Regionalverbands im Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, gibt es immer mehr dieser oft langwierig und erbittert geführten Konflikte. Hingegen sei die Zahl der Beleidigungen eher gesunken.

Seit 1. Dezember 2008 schreibt das Landesschlichtungsgesetz für Rheinland-Pfalz vor, dass bei Streitigkeiten unter Nachbarn oder Verletzungen der persönlichen Ehre, zum Beispiel durch eine Beleidigung, ein Schlichtungsversuch vor dem Einreichen einer Klage obligatorisch ist. Das gilt nicht nur bei Hecken oder Sträuchern, die ins Nebengrundstück hineinwuchern, sondern auch bei Belästigungen durch Rauch, Ruß oder Dämpfe von einem Privatgrundstück. Das neue Gesetz führt nach Einschätzung von Marx schon jetzt zu einem Anstieg der Schlichtungsfälle.

Die Schiedsperson, an die sich eine der beiden Parteien wendet, bestimmt Ort und Zeit des Schlichtungsversuchs und lädt die „Streithähne“ in ihre Privatwohnung ein. In vielen Fällen ist es, so Marx, hilfreich, wenn die Beteiligten erst einmal in einer ruhigen Atmosphäre über den „Zankapfel“ sprechen können: „Oft stellt sich dann heraus, dass dieser Streit eine lange Vorgeschichte hat und es um tieferliegende Konflikte geht.“ In Mehrfamilienhäusern sorge oft die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, etwa des Waschkellers, für Zoff.
 
Endet der Vermittlungsversuch mit einer gütlichen Einigung, wird ein Protokoll der Vereinbarung angefertigt, das beide Parteien und die Schiedsperson unterzeichnen. Klappt das nicht, wird eine Bescheinigung aufgesetzt, die dem Gericht bei Einreichung einer Klage vorgelegt werden kann. Manchmal stoßen auch erfahrene Schiedsleute mit viel Verhandlungsgeschick an ihre Grenzen: „Ich habe einen Fall erlebt, dass eine rufschädigende Beleidigung glatt abgestritten wurde. Dann ist nicht mehr viel zu machen“, so Marx.

In Trier wurde zu Beginn dieses Jahres die Zahl der Bezirke und damit auch der Schiedspersonen von acht auf sechs reduziert. Vorher hatte die Moselmetropole im Vergleich mit anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Schieds-personen. Für Maria Marx, die bislang für Heiligkreuz und Mariahof zuständig war, ist die Erweiterung ihres Bezirks um Feyen-Weismark und Trier-Süd unproblematisch: „Durch die höhere Zahl an Fällen bleibt man in der Übung und muss sich nicht immer wieder erneut in speziellere Gebiete einarbeiten.“ Um ihren vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, müssen die Schiedsleute einmal im Jahr an einer Weiterbildung teilnehmen. Für Neulinge gibt es zusätzliche Schulungen.