Sprungmarken
28.04.2009

Alte "Lappen" können Ärger bringen

Vorher – Nachher: In vielen Nachbarländern wird nur noch der neue handliche Führerschein im Scheckkartenformat akzeptiert. Mit dem „alten Lappen“ kann es Schwierigkeiten geben.
Vorher – Nachher: In vielen Nachbarländern wird nur noch der neue handliche Führerschein im Scheckkartenformat akzeptiert. Mit dem „alten Lappen“ kann es Schwierigkeiten geben.
Es gibt ihn in Grau, Rosa und seit 1999 im praktischen Scheckkartenformat: den Führerschein. Während der Kartenführerschein in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt ist, kann es mit seinen „Vorgängern“ Probleme in Ländern wie Luxemburg, Frankreich, Italien und Österreich geben. Dort kritisieren Polizeibeamte bei Verkehrskontrollen zuweilen, dass die Bilder auf den „alten“ grauen und rosa „Lappen“ zu alt und die Daten nicht mehr zu erkennen sind, weil sie oft zu stark verblasst sind. Die mögliche Folge: eine Geldstrafe.

„Es gibt keine gesetzliche Pflicht der Umschreibung in Deutschland für die Pkw-Führerscheine. Andere Länder sagen aber, dass die alten Pkw-Führerscheine nicht mit deren gesetzlichen Regelungen übereinstimmen und erkennen diese deshalb nicht an“, so Andrea Kobs, neue Leiterin des städtischen Amts für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse. In Frankreich werden Führerscheine beispielsweise alle zehn Jahre erneuert.

Um möglichen Schwierigkeiten zu entgehen, empfiehlt Kobs Bürgern, die in den oben genannten Ländern unterwegs sind, den Umtausch der alten Pkw-Fahrerlaubnis in einen neuen Kartenführerschein. Beim Umtausch, der 25 Euro kostet und für den ein biometrisches Lichtbild, der alte Führerschein und der Personalausweis mitgebracht werden müssen, bleiben die erworbenen Fahrerlaubnisklassen erhalten.

Für alle Nicht-EU-Länder empfiehlt das Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse zudem den Internationalen Führerschein, die Übersetzung des nationalen Führerscheins, die drei Jahre gültig ist und 15 Euro kostet. Voraussetzung für den Internationalen Führerschein ist der Kartenführerschein.

Für Klasse-II-Führerscheine (Lkw) gelten spezielle Regelungen in Deutschland: Diese müssen zum 50. Lebensjahr in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Voraussetzung dafür ist eine haus- und augenärztliche Untersuchung, die alle fünf Jahre zur Verlängerung des Lkw-Führerscheins bei der Führerscheinstelle, Thyrsusstraße 17-19, nachzuweisen ist. Weitere Informationen unter Telefon 0651/718-3388 und im Internet: www.trier.de (A-Z, Ämter im Rathaus: Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse).