Sprungmarken
15.12.2015

Spielregeln für Rat und Verwaltung

Foto: Der Stadtrat tagt
Der Rat sichert der Verwaltung in der Vereinbarung ein „hohes Maß an Vertraulichkeit“ zu.
In einer sechs Punkte umfassenden „Vereinbarung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung“ haben beide Gremien wesentliche Spielregeln ihrer Arbeit neu definiert. Im Sinne größtmöglicher Transparenz verpflichtet sich dabei die Verwaltung, den Rat als Entscheidungsgremium schneller und umfassender über ihr Handeln zu informieren. Auf der anderen Seite sichert der Rat in der Vereinbarung der Verwaltung ein „hohes Maß an Vertraulichkeit“ zu.

Die vom Steuerungsausschuss zur Kenntnis genommene Erklärung geht auf eine Initiative der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom Mai dieses Jahres zurück. Nach eingehender Diskussion im Stadtrat wurde hierüber im Steuerungsausschuss und zuletzt auf der Grundlage eines Verwaltungsentwurfs im Ältestenrat debattiert.

Nach der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz stehen sich Rat und Verwaltung nicht gegenüber, vielmehr bilden sie eine Einheit. Die jetzige Vereinbarung definiert die Zusammenarbeit der beiden Gremien in konkreten Fragen des Miteinanders. Sie soll dazu beitragen, dass Rat und Verwaltung künftig eine „gelebte Einheit“ bilden, deren maßgebliches Ziel die „Weiterentwicklung der Verwaltung sowie die positive Gesamtentwicklung der Stadt Trier“ ist.

Aufgabe des Rates ist es, das Verwaltungshandeln zu steuern, indem er politische Vorgaben, Zielbestimmungen und Prioritäten für die Aufgabenbereiche formuliert, die keine Auftragsangelegenheit für die Verwaltung darstellen. Auf der anderen Seite unterstützt die hauptamtliche Verwaltung den Rat bei seiner Entscheidungsfindung, indem sie ihren professionellen Sachverstand einbringt, berät, informiert und die Beschlüsse des Rates umsetzt.

Sechs Punkte-Katalog

Im Einzelnen wird das Zusammenwirken der beiden unterschiedlichen Funktionsträger durch einen Sechs- Punkte-Katalog geregelt. Zunächst verpflichtet sich die Verwaltung, die Beschlüsse des Rates zeitnah und fristgerecht umzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Ratsgremien im Sinne einer aktiven Kommunikation hierüber informiert. Punkt zwei regelt die einzelnen Schritte einer regelmäßigen Unterrichtung, um ein „hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten“. Bei einer Verzögerung von Beschlüssen kann der Rat eine ausführliche Begründung und, soweit machbar, die Auflistung alternativer Umsetzungsmöglichkeiten verlangen. Im dritten Punkt wird allen Fraktionsmitgliedern sowie den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern die Möglichkeit eröffnet, sich in den jeweiligen Ausschüssen auf die Themenschwerpunkte vorbereiten und vorab Fragen stellen zu können.

Darüber hinaus wird dem Steuerungsausschuss von der Verwaltung wie bisher halbjährlich ein Bericht über den Umsetzungsstand von Beschlüssen, die auf Anträge aus dem Stadtrat zurückgehen, vorgelegt, so Punkt vier. Zudem wird der Rat über einzuhaltende Fristen in Kenntnis gesetzt. Im fünften Punkt verpflichtet sich die Verwaltung, Petitionen, deren Intention der Rat oder einer seiner Ausschüsse unterstützt, zeitnah umzusetzen, sofern es sich nicht um Auftragsangelegenheiten im Sinne der Gemeindeordnung handelt. Werden formale Gründe nicht eingehalten, sollen die Petenten auf die rechtlichen Hindernisse hingewiesen werden. Unter Darlegung der Sach- und Rechtslage soll die Verwaltung in den Fachausschüssen mögliche alternative Lösungsvorschläge erarbeiten, über die zu entscheiden ist. Die Petenten werden über die Abläufe informiert.

Schließlich will die Verwaltung im Sinne einer verstärkten Transparenz die Fraktionsvorsitzenden im Rahmen regelmäßig stattfindender Sitzungen des Ältestenrates frühzeitig in die Überlegungen des Verwaltungshandelns einbinden. Bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden, wird über Entwicklungsprozesse und politische Planungen in Zwischenberichten informiert. Der Rat verpflichtet sich seinerseits zu einem „hohen Maß an Vertraulichkeit“.