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30.09.2008

Städtische Ehrengräber

Die Grabstätte August Antz auf dem Friedhof in Ehrang und die Grabstätte Bamberger auf dem Hauptfriedhof erhalten den Status eines städtischen Ehrengrabes.
August Antz lebte von 1881 bis 1959 und war von 1911 bis 1946 Rektor der Ehranger Volksschule. Die ehemals selbstständige Gemeinde Eh-rang verlieh dem verdienten Pädagogen seinerzeit die Ehrenbürgerwürde, was die Ausweisung und unentgeltliche Pflege seiner letzten Ruhestätte als Ehrengrab einschloss. Zwar lief die 1959 für die Dauer von 25 Jahren erlassene Gebührenbefreiung des Grabes 1984 aus, doch wurde sie von der Stadt weiter unentgeltlich aufrecht erhalten. Hintergrund war der 1969 erfolgte Eingemeindungsvertrag, mit dem die Stadt Rechte und Pflichten der früheren eigenständigen Gemeinde Ehrang übernommen hatte. Der jetzt gefasste Stadtratsbeschluss mit der Anerkennung der Grabstätte August Antz als Ehrengrabstätte ist Grundlage der weiteren Gebührenbefreiung.

Mit der Zuerkennung des Ehrengrabstatusses für das Doppelwahlgrab Bamberger auf dem Hauptfriedhof kommt der Stadtrat einem Anliegen des Landesverbandes der Sinti und Roma und der Holocaust-Überlebenden Frau Bamberger nach. Sie überlebte, wie ihre nächsten Angehörigen, ihre fünfjährige Deportation in die Konzentrationslager. In dem Grab ruhen ihr 1961 verstorbener Ehemann, ihr Schwiegervater und ihre Schwiegermutter. Auch Frau Bamberger möchte nach ihrem Tod in dem Grab beigesetzt werden, das dann nicht weiter genutzt und von den Angehörigen gepflegt werden soll. Mit der Erklärung zum Ehrengrab entspricht der Stadtrat einer Empfehlung des Landes. Mit der Geste soll an den nationalsozialistischen Völkermord und die Verfolgung der Sinti und Roma erinnert werden.