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15.04.2014

Keine Videowände am Pacelliufer

Neue Gestaltungssatzung für Stadteingang Süd

Moseluferstraße. Foto: PA
Die Moseluferstraße im Trierer Süden gehört zu den am stärksten frequentierten Verkehrsachsen der Stadt. Daher sind dort Werbeflächen stark nachgefragt. Foto: PA

Künftig gibt es am Pacelliufer und in der Medardstraße keine weiteren großflächigen Werbeanlagen. Insbesondere wird die Stadt so genannte Video-Walls oder City-Light-Bords nicht zulassen. Der Stadtrat hat bei drei Gegenstimmen der FDP einer Gestaltungssatzung zugestimmt, die die Zulässigkeit, Anzahl, Größe und Art der Werbung für den südlichen Stadteingang regelt.

Hintergrund sind sich häufende Anfragen zur Errichtung großflächiger Werbeanlagen an stark frequentierten Straßen. Neben klassischen Plakattafeln werden zunehmend auch Standorte für so genannte Video-Walls beziehungsweise City-Light-Boards nachgefragt. Der Rat hat sich der Auffassung der Verwaltung angeschlossen, dass aus stadtplanerischer Sicht vor allem diese Anlagen mit Wechselwerbung durch ihre Größe, die Bewegung der Bilder und die Lichtspiegelungen einen erheblichen Eingriff in das Stadtbild darstellen und im Bereich der Stadteingangsstraßen städtebaulich nicht vertretbar sind. In sensiblen Bereichen, wie historischen Stadtkernen und Stadteingängen, sei eine Regelung zur Gestaltung unerlässlich.

In der neuen Gestaltungssatzung „Großflächenwerbung Stadteingang Süd“ werden nur Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zugelassen. Das heißt dort, wo der Gegenstand, für den geworben wird, hergestellt, angeboten, gelagert oder verwaltet wird. Hierdurch wird die Zahl der möglichen Werbeanlagen begrenzt. Die in diesem Bereich ansässigen Gewerbetreibenden und Dienstleister können aber weiter Eigenwerbung betreiben. Allerdings sind diese Werbetafeln in Höhe und Breite begrenzt.