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11.11.2008

Wenig gefährliche Hunde

Wer einen Pitbull-Terrier halten will, braucht eine Sondergenehmigung.
Wer einen Pitbull-Terrier halten will, braucht eine Sondergenehmigung.
Um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen, braucht man in Rheinland-Pfalz eine Erlaubnis. Bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben werden die Tiere sichergestellt. Darauf weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl unerlaubter Haltungen hin. Als gefährlich gelten American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von diesen Rassen abstammen.
 
Da nach dem Landesgesetz  Zucht und Handel mit gefährlichen Hunden verboten sind, geht die Zahl der Tiere nach Einschätzung des städtischen Ordnungsamtes inzwischen zurück. Derzeit sind in Rheinland-Pfalz insgesamt 2349 gefährliche Hunde registriert. 2001 waren es noch 4803. In Trier gibt es offiziell nur 16 Hunde, die der Rasse nach als gefährlich gelten. Probleme oder Zwischenfälle habe es jedoch bis auf einen Fall bislang nicht gegeben.
 
Eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes kann nur beantragen, wer ein berechtigtes Interesse daran nachweist sowie die Voraussetzungen, wie eine Sachkundeprüfung oder eine Hundehaftpflicht, erfüllt. Für die Erlaubnis ist in Trier das Ordnungsamt zuständig. Interessenten sollten sich zur eigenen Absicherung vorher dort erkundigen.
 
Zudem weist das Ordnungsamt auf den Leinenzwang hin, der in Trier für alle Hunde gilt. Die Mitarbeiter stehen Hundehaltern, die Schwierigkeiten mit ihrem Tier haben, zur Verfügung und vermitteln Tipps und Kontakte zu Anlaufstellen.