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19.12.2006

Autofahrer deuten "progressive Schaltung" falsch

Trotz eindeutiger Beschilderung kommt es hier oft noch zu Missverständnissen zwischen Fußgängern und Pkw-Fahrern.
Trotz eindeutiger Beschilderung kommt es hier oft noch zu Missverständnissen zwischen Fußgängern und Pkw-Fahrern.
Da es an der Ecke Karl-Marx-Straße, Johanniterufer und Römerbrücke in der Vergangenheit immer wieder zu verkehrsgefährdenden Konflikten zwischen Fußgängern und Kraftfahrern, die aus der Karl-Marx-Straße rechts zum Johanniterufer abbiegen, gekommen ist, wird die Polizeiinspektion Trier zukünftig diese Stelle verstärkt in die Verkehrsüberwachung einbeziehen.

Konfliktpotential birgt die sogenannte „progressive Signalisierung“ des Fußgängerüberweges. Dabei werden die Fußgängersignale auf dem Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen früher auf rot geschaltet als die Fußgängersignale am Fahrbahnrand. Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass Fußgänger auf dem sehr schmalen Mittelstreifen zum Stehen kommen. Diese Schaltung der Fußgängerampel führt allerdings dazu, dass rechtsabbiegende Kraftfahrer aus der Karl-Marx-Straße häufig das rote Fußgängersignal (im Rücken des Fußgängers) auf dem Mittelstreifen missdeuten und annehmen, dass der Fußgängerweg gesperrt sei und dann versuchen, ihren vermeintlichen Vorrang durchzusetzen. In Wirklichkeit hat der Fußgänger jedoch vor sich noch ein Grünzeichen, das ihn berechtigt, die Straße auf dem Fußgängerweg zu überqueren.

Pkw-Fahrer müssen warten

Um die Situation übersichtlicher zu gestalten, weisen mit Beginn der Grünzeit des Kraftfahrers zwei gro­ße gelbblinkende Fußgängersignale auf diese Situation hin. Dies soll die generelle Verpflichtung der Kraftfahrzeugführer nach der Straßenverkehrsordnung deutlich machen, beim Ab­­biegen auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. In Paragraph 9 Abs.3 heißt es: „Wer abbiegen will....muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.“

Ein weiterer Gefahrenherd: Der als Fußgängerweg ausgewiesene Bürgersteig und der sich anschließende Fußgängerüberweg (moselabwärts) wird durch Radfahrer widerrechtlich benutzt. (siehe Foto). Radfahrer müssen den für sie speziell ausgewiesenen Bürgersteig und die Radfahrerfurt (moselaufwärts) benutzen. Diese istwiederum für Fußgänger gesperrt.