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02.02.2010

Aus dem Stadtrat

Die Beschränkung auf 30 km/h in der Bonner Straße muss wieder aufgehoben werden, wenn die Straßenschäden beseitigt sind.
Die Beschränkung auf 30 km/h in der Bonner Straße muss wieder aufgehoben werden, wenn die Straßenschäden beseitigt sind.
Die erste Sitzung des Stadtrats im Jahr 2010, die von zahlreichen Besuchern im Rathaussaal verfolgt wurde, dauerte knapp dreieinhalb Stunden. Zu Beginn verpflichtete Oberbürgermeister ¿Klaus Jensen, der die Sitzung leitete, die Grünen-Politikerin Petra Kewes als neues Stadtratsmitglied. Sie tritt die Nachfolge ihres Fraktionskollegen Manfred Becker an und gehört künftig auch dem Steuerungsausschuss an.  Das gilt zudem für FDP-Ratsmitglied Dr. Karl-Josef Gilles als Nachfolger des ausscheidenden Fraktionsvorsitzenden Thomas Egger. Die Tagesordnung umfasste unter anderem folgende Punkte:

Einwohnerfragestunde:  Im Rahmen der Einwohnerfragestunde hat Roland Eckert von der Bürger-initiative gegen die Verkehrsbelastung in Trier-West und Pallien an den Stadtrat appelliert, die Bundestagsfraktionen aufzufordern, die gesetzlichen Vorgaben dergestalt zu ändern, dass Geschwindigkeitslimits etwa auf Bundes- und Landstraßen auch wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Anliegern möglich werden. Dies sei der einzig wirksame Schritt, der von der Stadt angesichts ihrer Finanzlage zum Schutz der Anlieger realisierbar wäre. Die dauerhafte Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer werde jedoch dadurch versperrt, dass auf klassifizierten Straßen eine Verkehrsbeschränkung nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erlaubt sei. Die Gefährdung der Gesundheit durch Lärm und Feinstaub spiele bisher keine Rolle. In der Bonner Straße (B 53) ist wegen Straßenschäden seit knapp einem Jahr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer angeordnet, die nach einer Sanierung der Fahrbahn wieder aufgehoben werden muss. Eine vom Land Rheinland-Pfalz beantragte Änderung der Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel, Geschwindigkeitsbegrenzungen als Methode zur Minderung sehr hoher Lärmbelästigung zu erleichtern, hatte im April 2009 keine Mehrheit im Bundesrat gefunden.
Andreas Lindig erkundigte sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde, ob es in Trier inzwischen ein Auftrittsverbot für exotische Zirkustiere gibt. Einen entsprechenden Prüfauftrag hatte der Stadtrat im vergangenen November auf Antrag der FDP-Fraktion  erteilt. Bürgermeister Georg Bernarding erklärte, dass ein solches Verbot rechtlich nicht möglich sei. Daraufhin bemängelten einige Ratsmitglieder, dass sie nicht über das Ergebnis des Prüfantrags informiert worden seien. Auf Vorschlag von FDP-Fraktionschef Thomas Egger stellt die Verwaltung im Kürze in einer öffentlichen Ausschusssitzung das Ergebnis der Prüfung vor.
Linde Andersen nutzte die Einwohnerfragestunde, um auf bauliche Mängel an den städtischen Häusern im Bereich „Am Irminenwingert“ in Trier-West hinzuweisen und auf baldige Sanierung zu drängen. Bürgermeister Georg Bernarding führte aus, dass es nicht nur in der angesprochenen Anlage, sondern auch in großen Teilen des städtischen Wohnbesitzes drängende Probleme gebe. Allerdings würden gravierende Mängel wie etwa Schimmelbefall oder Defekte an Ver- und Entsorgungsleitungen, die eine Unbewohnbarkeit zur Folge hätten, umgehend beseitigt. Entsprechende Haushaltsmittel stünden bereit. Aufgrund der bestehenden Haushaltslage werde die Stadt Trier allerdings nicht in der Lage sein, eine umfassende Sanierung sämtlicher Wohnungen aus eigener Kraft durchzuführen. Entsprechende Unterstützung erhoffe sich die Stadt aus Mitteln des Förderprogramms „Soziale Stadt“.
Für Einwohner im Bereich der Riverisstraße, Am Grüneberg und Gruberweg im Ortsteil Kürenz legte Doris Christmann in der Einwohnerfragestunde Beschwerde gegen die ersatzlose Sperrung der Brücke am Grüneberg („Zementbrücke“) ein. Sie verwies auf die jetzt fehlende Fußgängerverbindung zur Nordstadt, auf die viele ältere und behinderte Menschen sowie Schulkinder dringend angewiesen seien. Christmann appellierte an die Stadt Trier, so schnell wie möglich eine „vernünftige“ Fußgängerverbindung zur Metternichstraße zu schaffen. Beigeordnete Simone Kaes-Torchiani begründete die Vollsperrung der so genannten „Zementbrücke“ mit einer Sonderprüfung Ende Oktober letzten Jahres. Nach dem Gutachten ist die Brücke in einem derart desolaten Zustand, dass sie bis Ende 2010 abgerissen und innerhalb einer zweiwöchigen Frist für jeglichen Verkehr zu sperren war. Diese Verfügung sei rechtlich bindend und die Sperrung am 5. November 2009 in Kraft getreten. Die Abrissarbeiten beginnen voraussichtlich im Herbst. Einer Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer bis zu diesem Zeitpunkt erteilte die Baudezernentin eine klare Absage. Die dafür notwendigen aufwändigen Sicherungsmaßnahmen ständen in keinem Verhältnis zu der möglicherweise nur sehr kurzen Nutzung und dem verhältnismäßig geringen Verkehrsaufkommen. Eine Behelfsbrücke sei ebenfalls keine wirkliche Option. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz würde in diesem Fall die finanzielle Beteiligung der Bahn an den Abrisskosten von rund 400 000 Euro entfallen. Diese müssten zu den Herstellungskosten der Behelfsbrücke hinzugerechnet werden. Die Entwurfsplanung für die „Neuanbindung Aveler Tal“ liege vor. Für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte seien eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Das ist nach Aussage von Kaes-Torchiani in der städtischen Finanzplanung der Jahre 2014 und folgende eingeplant.

Geschäftsbereiche neu verteilt: Vor der Abstimmung über die Übertragung der zukünftigen Geschäftsbereiche auf die Bürgermeisterin und die hauptamtlichen Beigeordneten  erklärte Grünen-Sprecher Richard Leuckefeld, die Zustimmung seiner Fraktion erfolge unter der Voraussetzung, dass eine Verlagerung des Ausländeramtes in das Dezernat des Oberbürgermeisters geprüft und ein zeitnaher Vorschlag über die Einrichtung eines Umweltamtes im Rahmen einer Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung erfolge. Auf alle Fälle müsse die größere Gewichtung des Umweltschutzes deutlicher zum Ausdruck gebracht werden. Die Verlagerung des Ausländeramtes in das Dezernat I begründete Leuckefeld mit dem Hinweis, das hier auch der Beirat für Migration und Integration angesiedet sei. Der Rat stimmte der Neustrukturierung der Geschäftsbereiche bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mit großer Mehrheit zu.

Neues Rohr für den Aulbach: Rund 1,57 Millionen Euro kostet die neue Verrohrung des Aulbachs, die wegen des maroden Zustands und erhöhter Einsturzgefahr der alten Konstruktion dringend nötig ist. Betroffen ist ein 300 Meter langes Teilstück. Beim Bau des neuen Kanals, der an das bestehende Regenentlastungssystem am Abteiplatz von St. Matthias angeschlossen wird, kooperiert das Rathaus mit den Stadtwerken. Der städtische Kostenanteil, den der Stadtrat mit einer Gegenstimme bewilligte, liegt bei 550.000 Euro. Mit dem Bau kann jedoch erst nach der Genehmigung des städtischen Haushalts begonnen werden.

Erschließungsbeiträge: Der Trierer Stadtrat hat mit vier Gegenstimmen (drei FDP und eine Bündnis 90/Grüne) und einer Enthaltung aus den Reihen der SPD eine Neufassung der seit August 1987 geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Trier beschlossen. Die bisherige Satzung hatte in wesentlichen Punkten nicht mehr den Anforderungen der  Rechtsprechung entsprochen. Der „neue“ Beitragsmaßstab gewichtet jetzt stärker als vorher die Grundstücksfläche und vereinfacht das bisherige System dahingehend, dass im Rahmen einer Pauschalisierung lediglich geprüft wird, wie viele Geschosse auf jedem Grundstück zulässig sind.
Damit werden sowohl für den Beitragspflichtigen als auch für die Stadt Trier die Transparenz und die Rechtssicherheit erhöht. Gesetzliche Grundlagen für den Erschließungsbeitrag sind das Baugesetzbuch und die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung. Danach sind die Kommunen verpflichtet, für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen einen Beitrag zu erheben. 

Reihen- statt Terrassenhaus: Als Reaktion auf die geänderte Nachfrage am Wohnungsmarkt sollen im Baugebiet „Auf der Grafschaft II“ in Feyen statt eines dreigeschossigen Terrassenhauses sieben zweigeschossige Reihenhäuser entstehen. Für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans BF 10 hat der Stadtrat die Aufstellung und Offenlage beschlossen.

Auftragsvergabe beschleunigen:  Bei den diversen Auftragsvergaben im Rahmen des Konjunkturpakets II, des Umbaus der  Gneisenaukaserne sowie  des Baus einer Sporthalle und Mensa am Mäusheckerweg kann künftig abweichend von der bisherigen Regelung die Vergabekommission auch über Aufträge von mehr als 500.000 Euro entscheiden. Mit diesem Beschluss folgte der Stadtrat einem Vorschlag von Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani. Durch die Umstellung sollen die Auftragsvergabe beschleunigt und mögliche Wartezeiten verkürzt werden. Dadurch besteht die Chance, Projekte früher abzuschließen.