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28.03.2017

Gebührenerhöhung nicht zu umgehen

Abholung von Restmülltonnen in Trier
Bei der Müllentsorgung der Haushalte zeichnen sich höhere Gebühren ab. Die Höhe und der Zeitpunkt sind noch offen. Foto: A.R.T.
Gut ein Jahr nach dem Beitritt der  Kreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier zog die Verbandsversammlung eine erste Bilanz. Dabei wurde bekannt, dass eine Gebührenerhöhung wahrscheinlich nicht zu vermeiden ist. Sie hängt unter anderem zusammen mit hohen Rückstellungen für die Nachsorge der insgesamt 18 Deponien im Verbandsgebiet.

An der Jahreswende 2016/17 führten die Verteilung der Abfallfibel, Schnee- und Eisglätte und neue Rahmenbedingungen bei einzelnen Verbandsmitgliedern zu einer Flut an Rückmeldungen. Daher war das Abfalltelefon zeitweise nur schwer erreichbar. Die Verbandsversammlung diskutierte nun Optimierungsvorschläge der Unternehmensleitung. Die Öffentlichkeitsarbeit und das Kundenzufriedenheitsmanagement sollen verbessert werden. Daher wird zum Beispiel die Abfallfibel mit Jahresterminübersicht in Frage gestellt, da sich aus den neu hinzugetretenen Kreisen in zwei Monaten annähernd 10.000 Bürger darüber beschwert hatten.

Wettbewerb für Betriebshof

Zur Sicherung des Schutzes von Mensch, Natur und Umwelt für die nächsten 50 Jahre sind zur Nachsorge der 18 Deponien erhebliche Rückstellungen nötig. Noch fehlende Beträge sind größtenteils aus den Gebührenhaushalten zu finanzieren. Um die hohen Summen fachmännisch zu managen, hat der A.R.T. ein unabhängiges Expertengremium gebildet, das unter Berücksichtigung der Niedrigzinsen Strategien entwickelte, die der Versammlung vorgestellt wurden. „Es ist stets unsere oberste Priorität, gewissenhaft und verantwortungsbewusst mit den Gebührengeldern der Bürger umzugehen“, erläuterte Landrat Gregor Eibes als Verbandsvorsteher. „Dank der Unterstützung der Experten kann die Verbandsversammlung qualifiziert und zugleich in satzungskonformer Abwägung von Chancen und Risiken die Verwaltungsmitarbeiter in einem engen Anlagekorsett mit der Vermögensverwaltung betrauen“, ergänzte Verbandsdirektor Max Monzel.

Neben dem Wertstoffhof und der Grüngutsammelstelle ist seit gut einem Jahr auch das A.R.T.- Kundenzentrum in der Metternichstraße ansässig. In den nächsten Jahren sollen Logistik und weitere Verwaltungsabteilungen von der Löwenbrückener Straße dorthin ziehen. Zur Planung des neuen Betriebshofs beschloss die Verbandsversammlung die Auslobung eines Architekturwettbewerbs.

Höhere Anliefergebühr ab 1. Juli

Aufgrund der „geerbten“ Verpflichtungen und der aktuellen finanz- und abfallwirtschaftlichen Entwicklungen sind Gebührenerhöhungen nach Einschätzung der Verbandsspitze „voraussichtlich nicht zu umgehen“. Eine erste Konsequenz der gestiegenen Preise für die Übernahme und Verwertung getrockneter Siedlungsabfälle ist die geplante Anhebung der Anliefergebühren in der Deponie Mertesdorf zum 1. Juli. Die Verbandsversammlung soll darüber am 8. Juni entscheiden. Die Tarife der Hausmüllentsorgung müssen in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls neu kalkuliert werden.

Außerdem haben gestiegene Preise für die Verbrennung der Abfälle massive Folgen für die Gebührenhaushalte. Um langfristig von Kraftwerken und Müllverbrennungsanlagen unabhängiger zu werden, müssen weitere Alternativen gefunden werden. Der A.R.T. arbeitet zwar bereits seit einem Jahr unter anderem an der technischen Weiterentwicklung der Mechanisch-Biologischen Trocknungsanlage (MBT) in Mertesdorf, kann aber nach eigener Aussage weder das EU-Vergaberecht noch haushaltsrechtliche Schranken umgehen. „Ziel ist, die Recyclingrate verwertbarer Stoffe aus dem Hausabfall nach der Trocknung noch weiter zu steigern,  um so die Mengen, die in fremden Abfallbehandlungsanlagen entsorgt beziehungsweise verwertet werden müssen, zu reduzieren“, betonte Monzel.

Im Rechtsstreit mit der Firma Zentek als Betreiber des Dualen Systems hat der A.R.T. in zweiter Instanz gewonnen. Strittig ist, wem der Inhalt der kommunalen Papiertonne gehört. „Dieses Urteil hat für uns eine besondere Bedeutung. Damit wird der bisherige Trend eindeutig durchbrochen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die erforderlichen Rechte zur Durchsetzung seiner Rolle in der Entsorgungswirtschaft zugesprochen“, so Eibes. Unabhängig von diesem für den A.R.T. positiv verlaufenden Rechtsstreit sieht das neue Verpackungsgesetz, das derzeit im Bundestag erörtert wird, vor, dass dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger lukrative Stoffströme, die positiven Einfluss auf den Gebührenhaushalt haben, entzogen werden. „Es bleibt also abzuwarten, ob es sich bei diesem Urteil, gegen das Zentek Revision eingelegt hat, um einen Pyrrhussieg oder eine generelle Trendwende zugunsten der öffentlich-rechtlichen Entsorger und somit der Bürger handelt. Der Verantwortliche für die Abfallentsorgung bleibt in den Augen der Bürger unabhängig davon, wer das Geld für die Stoffströme kassiert, die öffentliche Müllabfuhr“, so Monzel.