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12.04.2011

Schnelle und unbürokratische Hilfe

m Rahmen des neuen Bildungs- und Teilhabepakets kann auch der Unterricht an der städtischen Karl-Berg-Musikschule geöfrdert werden.
m Rahmen des neuen Bildungs- und Teilhabepakets kann auch der Unterricht an der städtischen Karl-Berg-Musikschule geöfrdert werden.
Damit finanzielle Engpässe in der Familie Kinder und Jugendliche nicht dauerhaft in ihrer schulischen und gesellschaftlichen Entwicklung behindern, haben Bundestag und Bundesrat das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Es umfasst unter anderem eine Förderung des Schulmittagessens, von Klassenfahrten, Ausflügen sowie der Mitgliedschaft in Sport- oder Kulturvereinen.
 
Wenn die Anträge schnell gestellt werden, können Leistungen noch rückwirkend zum 1. Januar genutzt werden. Im Rathaus sowie im Jobcenter liefen schon lange vor dem Start zum 1. April die Vorbereitungen auf Hochtouren, um das Paket für bedürftige Kinder und Jugendliche schnell, unbürokratisch und bei möglichst vielen Berechtigten umzusetzen. Es umfasst unter anderem 100 Euro für Schulbedarf im Jahr, zehn Euro im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und die Erstattung der realen Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten. Dafür müssen Anträge gestellt werden. Die Formulare werden derzeit vom Jobcenter und etwas später vom Rathaus verschickt.

Grundsätzlich gilt folgende Zuständigkeit: Anlaufstelle für Familien von Langzeitarbeitslosen (Hartz IV-Empfänger) ist das Jobcenter in der Dasbachstraße. Bei Eltern, die einen Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder eine Unterstützung wegen Nichterwerbsfähigkeit erhalten, sind die städtischen Ämter für Jugend sowie Soziales und Wohnen am Augustinerhof zuständig. Die erste Gruppe der Berechtigten umfasst in Trier rund 2 500 Personen, bei der zweiten sind es etwa 1000. Für Kinder und Jugendliche, die in Trier zur Schule gehen, aber in einer Umlandgemeinde wohnen, ist der Landkreis Trier-Saarburg zuständig.

Das Paket überschneidet sich bei Hartz IV-Familien teilweise mit der bisherigen Förderung, etwa beim Mittagessen. Dennoch müssen auch diese Anspruchsberechtigen einen neuen Antrag stellen, weil es sich um eine komplette Neuregelung handelt. Familien, die Wohngeld beziehen, profitieren erstmals von vielen Leistungen, darunter Zuschüsse zur Klassenfahrt.

Die Frist zur Einreichung rückwirkender Anträge endet im Jobcenter am 30. April sowie im Sozial- und Jugend-amt am 31. Mai. Da das Paket mit einigem bürokratischen und personellen Aufwand verbunden ist, bittet Bürgermeisterin Angelika Birk um Verständnis, wenn am Anfang die Bearbeitung der Hilfen etwas länger dauert. Im Gegenzug für den mit der Umsetzung des Pakets verbundenen Zusatzaufwand  entlastet der Bund die Kommunen schrittweise bei den Ausgaben der Grundsicherung für Ältere sowie den Zuschüssen für die Unterkunft bedürftiger Familien.
 
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