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24.01.2006

"Wer bestellt, muss auch bezahlen"

Städtetag: Gebührenbefreiung für Kindergärten nur bei Entlastung der Kommunen

Sind Kindergartenplätze (hier Kinder aus Ehrang bei einem Lichtertanz am Tag der offenen Tür im Rathaus) bald gebührenfrei? Schöne Vorstellung, schwierige Finanzierung.
Sind Kindergartenplätze (hier Kinder aus Ehrang bei einem Lichtertanz am Tag der offenen Tür im Rathaus) bald gebührenfrei? Schöne Vorstellung, schwierige Finanzierung.
Eine generelle Gebührenbefreiung für Kindergärten, die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagen hat, kommt nach Auffassung des Deutschen Städtetages nur in Betracht, wenn die Finanzierung sichergestellt wird.

Zwei Milliarden Euro Gebühren

„Die Idee der Gebührenfreiheit hat natürlich Charme. Wer dies aber Eltern in Aussicht stellt, muss auch die Finanzierung sichern“, betonte Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Städtetages. Immerhin belaufe sich das Gebührenaufkommen bundesweit auf rund zwei Milliarden Euro. „Der Vorschlag steht außerdem in direktem Gegensatz zu den Plänen Nordrhein-Westfalens. Dort soll die Landesförderung für Kindergärten drastisch gekürzt werden, und die Kommunen sollen die fehlenden Mittel durch höhere Elternbeiträge hereinholen. Beide Lösungswege aus Berlin und Düsseldorf reichen einen ungedeckten Scheck an Länder beziehungsweise Kommunen weiter und können so nicht funktionieren“, sagte Articus.

Unverständnis gegenüber neuen Angeboten zu Lasten der Kommunen äußerte auch Oberbürgermeister Helmut Schröer. Mit Hinweis auf die derzeitigen Haushalts-Beratungen sagte der OB, wie Trier stünden die meisten Städte finanziell mit dem Rücken zur Wand. Sie könnten schon seit langem keine weiteren „Leistungen ohne Gegenleistungen“ verkraften. Zwar seien viele Ideen zweifellos sinnvoll, doch stelle sich immer auch die Frage der Finanzierbarkeit. „Wer bestellt, muss auch bezahlen“, sagte Schröer im Hinblick auf das einzuhaltende Konnexitätsprinzip.

Der Städtetag wies außerdem darauf hin, dass die Elternbeiträge bereits sozial gestaffelt seien, damit Familien mit niedrigem Einkommen wenig oder gar nicht belastet werden. Mit den Elternbeiträgen würden durchschnittlich 20 Prozent der Kosten gedeckt. „Bevor neue kostenträchtige Pläne verfolgt werden, muss der weitere Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige Vorrang haben und die Finanzierung dafür voll gesichert werden“, forderte Hauptgeschäftsführer Articus. In den Bundesländern, in denen die Gebührenbefreiung bereits realisiert wurde, seien im übrigen Regelungen für den Einnahmeausfall der Kommunen getroffen worden.