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06.03.2007

Aus dem Stadtrat

Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Knapp vier Stunden dauerte die Sitzung des Trierer Stadtrats am vergangenen Mittwoch, die von OB Helmut Schröer und Bürgermeister Georg Bernarding geleitet wurde. In der Einwohnerfragestunde zu Beginn beklagte Norbert Damm, dass in der Speestraße Vorgärten zu Autoabstellplätzen umfunktioniert würden, obwohl sie mit den Häuserensembles seit Mai 2004 unter Schutz gestellt sind. In dem aktuellen Fall in der Speestraße forderte Damm die Verwaltung auf, auf die Wiederherstellung des Vorgartens zu drängen und den Verstoß gegen den Denkmalschutz nicht hinzunehmen. Beigeordneter Peter Dietze betonte, der Denkmalpflegebeirat habe sich mit diesem konkreten Fall befasst. Die Abwägung habe ergeben, das Haus denkmalwert zu erhalten, dafür aber in Kauf zu nehmen, den Vorgarten zu „opfern“.

Vierter Nachtragshaushalt: Der einstimmig beschlossene vierte Nachtragshaushalt 2007 verschlechtert sich um gut 131.000 Euro auf einen Fehlbedarf von nunmehr knapp 14,7 Millionen Euro. Grund hierfür ist die Anpassung der aufgenommenen Projekte Sanierung Freibad Trier-Süd, Brot und Spiele und der Kunstrasenplatz Tarforst, für den OB Schröer mit einem baldigen Baubeginn rechnet. Das ursprüngliche Defizit der Haushaltsplanung 2007 lag bei 38,3 Millionen Euro. Es konnte aufgrund der Einnahmesituation (Gewerbesteuer) und struktureller Maßnahmen auf das jetzige Niveau verbessert werden. Zu den 14,7 Millionen Euro Defizit hinzu zu rechnen ist allerdings der Altfehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2005 mit rund 65,2 Millionen Euro.
l B-Planänderung Olewig: Für eine Änderung des Bebauungsplans BOL 2 in Olewig hat der Stadtrat einstimmig die Offenlegung beschlossen. Damit soll eine attraktivere Gestaltung des Grundstücks an der Ecke Trimmelter Weg/Hunsrückstraße ermöglicht werden.

Nahversorgung Trier-West: Auf einer Brachfläche südlich der Bahnrampe in Trier-West plant ein Investor den Bau eines Nahversorgungszentrums. Vorgesehen ist der Umzug eines bisher in der Aachener Straße angesiedelten Verbrauchermarkts. Außerdem sollen ein Drogeriemarkt, ein Tanzlokal und ergänzende Dienstleistungen in dem zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht werden. Der auf dieses Projekt bezogene Bebauungsplan BW 71 kann nun auf Beschluss des Stadtrats ebenso in Kraft treten wie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans. Die Grünen stimmten gegen die Vorlage, Enthaltungen gab es aus den Reihen der UBM und FDP.
Kritik hatte es im Vorfeld vor allem an der Verkehrsanbindung des Einkaufszentrums gegeben. Die Erschließung soll über die Eurener Straße erfolgen. Dadurch würde aber die unübersichtliche Kreuzung Eurener-/Hornstraße, die schon heute als Unfallschwerpunkt eingestuft ist, weiter belastet. Die Stadt plant deshalb den Ausbau der Kreuzung mit neuen Abbiegespuren und Zebrastreifen. Die Kosten übernimmt der Investor. Für die Besucher werden auf dem Grundstück 290 Parkplätze zur Verfügung stehen. Baudezernent Peter Dietze geht davon aus, dass sich der durch das Tanzlokal verursachte nächtliche Lärm in Grenzen hält.

Wohngebiet Trier-West: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans BW 72 für den Bereich Schankenbungert/Jahnstraße/Schwering-
straße hatte der Stadtrat im November 2006 auf Pläne zum Teilabriss der Eisenbahnersiedlung in Trier-West und Euren reagiert. Nun beschloss der Rat einstimmig, das Plangebiet nach Norden bis zum Tempelweg auszudehnen. Damit soll der gewachsene städtebauliche Charakter des Wohngebiets, der durch geplante Anbauten an bestehende Gebäude gefährdet ist, erhalten werden.

Anpassung der Vergaberichtlinie: In Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen werden die städtischen Vergaberichtlinien überarbeitet und angepasst. Der Stadtrat schloss sich mit großer Mehrheit einem Antrag der Grünen an. Diese forderten unter anderem, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Stadtrat und Vergabekommission frühzeitig einzubeziehen. „Wir wollen dadurch Wettbewerb, Transparenz und Chancengleichheit fördern“, begründete Grünen-Sprecher Dominik Heinrich den Antrag. In einigen Bereichen, wie bei der Anwendung europäischen Rechts oder der klaren Zuständigkeit der zentralen Vergabestelle, seien Anpassungen erforderlich, bestätigte Baudezernent Dietze. Er betonte gleichzeitig, die Vergabe öffentlicher Aufträge werde stets vorschriftsmäßig abgewickelt. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass geltende Richtlinien bisher missachtet worden wären.

Tierheim-Finanzierung: Die FDP-Fraktion wollte in einer Anfrage wissen, ob es Überlegungen der Stadt gebe, Verhandlungen mit dem Kreis Trier-Saarburg zu führen, um die betroffenen Verbandsgemeinden dazu zu bewegen, einen vergleichbar hohen Beitrag wie die Stadt Trier zur Finanzierung des Tierheims Zewen zu zahlen. Die Stadt stelle jährlich rund 40.000 Euro zur Verfügung, die Leistungen des Kreises beliefen sich auf 12.000 Euro. Beigeordnete Christiane Horsch führte aus, dass es derartige Gespräche noch nicht gegeben habe, zudem auch nicht der Kreis, sondern die Verbandsgemeinden die zuständigen Ansprechpartner seien. Der Landkreis selbst messe dem Tierschutz einen hohen Stellenwert bei, habe er doch aktuell aus seinem Etat eine Finanzhilfe von 5000 Euro für das Tierheim zur Verfügung gestellt. Das Rathaus werde die Kostenentwicklung im Auge behalten. Horsch schloss nicht aus, dass die Stadt die derzeitige Pauschale anheben werde, wenn sich zeigen sollte, dass mehr Geld für die Verpflegung und Unterbringung von Fundtieren aus Trier gebraucht wird.

Illegale Rodung: Mit der Rodung des gesamten Baum- und Heckenbestandes im Bereich des Moselufers entlang der A 602 beschäftigte sich eine Anfrage der UBM im Stadtrat. Margret Pfeiffer-Erdel wollte wissen, wer die Maßnahme veranlasst habe, ob im Vorfeld geprüft worden sei, wie hoch der Lärm- und Abgaspegel durch diese Rodung für die Bewohner des gegenüberliegenden Moselufers in Pfalzel ansteigen werde und ob die Stadt Schadensansprüche an die verantwortliche Behörde anmelden könne.
Baudezernent Peter Dietze verwies in seiner Antwort auf den in diesem Fall zuständigen Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM). Dieser habe die Maßnahme veranlasst und versäumt, die Obere Naturschutzbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei der Stadtverwaltung Trier vorab darüber zu informieren. Teilbereiche der gerodeten Flächen lägen eindeutig in einem geschützten FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat). Bei Eingriffen in pauschal geschützte Biotope sei vorab eine Befreiung durch die obere Naturschutzbehörde erforderlich. Von Seiten der Naturschutzbehörden sei das LBM deutlich auf seine Verpflichtung zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen hingewiesen worden. Die Eingriffe in Natur und Landschaft müssten durch geeignete Maßnahmen, die die untere Naturschutzbehörde festlege, kompensiert werden. Dietze machte weiter deutlich, dass aus den Rodungen keine Maßnahmen bezüglich des Schutzes vor Lärm und Abgasen abzuleiten seien.

Abschlussrechnung Haltepunkt Ehrang: Eine Schlussabrechnung der Baumaßnahme Haltepunkt Ehrang noch vor dem Ausscheiden des jetzigen Baudezernenten Peter Dietze mahnte die UBM-Fraktion in der letzten Ratssitzung an. In der entsprechenden Anfrage wollte die UBM auch wissen, ob es Regressansprüche gegeben und zu welchen Ergebnissen die bisherigen Verhandlungen geführt hätten. Baudezernent Peter Dietze verwies in seiner Antwort auf eine schon Anfang des Jahres im Rat erfolgte umfangreiche Darstellung. Neue Sachverhalte hätten sich nicht ergeben, auch eine „Schlussabrechnung“ für Investitionen, die dem Rat vorzulegen sei, sei so nicht vorgesehen. Im konkreten Fall gebe es unterschiedliche Auffassungen über die Rechtmäßigkeit der Forderungen. In einem Rechtsstreit werde momentan geklärt, ob und inwieweit gegebenenfalls Forderungen berechtigt seien. Im übrigen gebe es keinen Sachzusammenhang zwischen dem Ausscheiden des Baudezernenten aufgrund der Erreichung der Altersgrenze und dem zwingenden Abschluss eines Projektes, eines Verfahrens oder Rechtsstreites zu einer Fragestellung.

Kita-Vereinbarung: Bei den Kindertagesstätten schließt die Stadt eine neue Vereinbarung zur Betriebskostenfinanzierung mit dem Bistum Trier ab. Das beschloss der Stadtrat bei Enthaltungen der Grünen. Die katholische Kirche,  mit Abstand größter freie Träger in Trier, ist durch sinkende Steuereinnahmen zu erheblichen Einsparungen gezwungen. Um die Weiterführung der Kitas sicherzustellen, stellt das Rathaus 2008 eine Ausgleichszahlung von 136 000 Euro zur Verfügung. So kann das Bistum   weiterhin seinen regulären Trägeranteil finanzieren, wodurch sich für den städtischen Etat 2006 sowie in diesem Jahr eine Einsparung von 70.000 Euro ergibt. Außerdem beteiligt sich das Bistum künftig wieder an den Umbaukosten, wenn Betreuungseinrichtungen vergrößert werden.

Gestaltungshandbuch Olbeschwäldchen: „Häuslebauer“, die ihr Eigenheim im  Gebiet „Am Olbeschwäldchen“ errichten wollen, müssen bestimmte Gestaltungsregeln einhalten. Vor allem für Gebäudehöhe, Dachform und Geländegestaltung gelten verbindliche Vorgaben, die in einem Gestaltungshandbuch festgehalten sind. Der Stadtrat beschloss es bei acht Neinstimmen der UBM sowie eines FDP-Ratsmitglieds. Ziel ist ein „harmonisches und attraktives Gesamtbild“ im Baugebiet. Für Farbgestaltung, Gebäudeproportionen und Außenanlagen werden Empfehlungen ausgesprochen, die aber nicht verpflichtend sind.
Als akzeptablen Kompromiss bezeichnete Thomas Albrecht (CDU) die revidierte Vorlage. Bei der ersten Fassung hätten sich die Bauherren zurecht gegängelt gefühlt. Es sei der richtige Weg, wichtiges verbindlich vorzuschreiben und anderes beratend. Das Handbuch diene als übersichtlicher Leitfaden, um der Baukultur mehr Gewicht beizumessen, sagte Waltraud Jammers (SPD). Ziel bleibe die „größtmögliche Harmonie“ für ein großes Bauprojekt mit anzustrebendem Modellcharakter und nicht, die Bauherren zu schikanieren. Für die Grünen merkte Uschi Britz kritisch an, das jetzige Handbuch habe nur noch „empfehlenden Charakter“. Gegenüber einem städtebaulichen Durcheinander wiesen die neuen Wohnviertel der Nachkriegszeit bereits eine „wohltuende Homogenität“ auf. Sie lobte die Berücksichtigung ökologischer Aspekte. Mit dem Hinweis, dass in vielen Punkten die Bevormundung der Bauherren auch im zweiten Entwurf zu weit gehe, begründete Karl Lübeck (UBM) die Ablehnung seiner Fraktion. Zudem machte er rechtliche Bedenken geltend. FDP-Sprecher Dr. Karl-Josef Gilles verwies für den zweiten Entwurf auf die eingeforderte Mitwirkung der Ortsbeiräte, die bei der weiteren Gestaltung noch verstärkt werden könne. In der Form sei das Handbuch „angebracht“, obgleich sich Architekten und Bauherren „geknebelt“ fühlen könnten.

Vorerst kein "Modal Split": 2005 legten die Trierer laut einer Haushaltsbefragung 55 Prozent ihrer Wege mit dem Auto, 20 Prozent zu Fuß, 16 Prozent mit öffentlichen Verkehrsmitteln und neun Prozent mit dem Fahrrad zurück. Der Baudezernatsausschuss will im Rahmen des Mobilitätskonzepts Trier 2020 darüber beraten, inwieweit und mit welchen Maßnahmen dieser sogenannte Modal Split verändert werden kann.
Die Grünen-Fraktion hatte im Stadtrat gefordert, konkrete Zielwerte für den Modal Split festzuschreiben. Ziel müsse sein, den Autoverkehr deutlich zu verringern und die Anteile bei ÖPNV, Radfahrern und Fußgängern zu steigern. Die von den Grünen genannten Werte gingen jedoch weit über bereits vorliegende Vorschläge hinaus und könnten in dieser Form nicht beschlossen werden, sagte Baudezernent Peter Dietze. Allein das Ziel, den Anteil der zurückgelegten Fußwege um ein Viertel zu steigern, spreche gegen jeden Trend, der in anderen Städten zu beobachten sei. Langfristig gesehen sei es laut Untersuchungen bereits ein großer Erfolg, den Fußgänger-Anteil auf dem jetzigen Niveau zu halten.
Der Stadtrat plädierte schließlich gegen die Stimmen der Grünen dafür, den Antrag zunächst im Fachausschuss vor dem Hintergrund des Leitbilds zur Verkehrsentwicklung zu beraten, bevor konkrete Zahlen als Zielsetzung festgelegt werden sollen.

Veränderungssperre verlängert: Der Bereich zwischen Metternich- und Thyrsusstraße, für den zurzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird, darf auch weiterhin baulich nicht verändert werden. Die Verlängerung der Veränderungssperre, die der Stadrat beschloss, dient dazu, ein verträgliches Nebeneinander von Wohn- und Gewerbenutzung sicherzustellen. Es ist geplant, neben dem Wohn- ein Gewerbegebiet auszuweisen, in dem sich aber keine Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment ansiedeln dürfen.