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29.08.2006

Gefährlicher Wildwuchs

Gartenbesitzer zu regelmäßigem Grünschnitt verpflichtet

Manfred Hornetz vom Blinden- und Sehbehindertenverband (mit Begleiter Hermann Kläsner) demonstriert die Behinderung durch Äste, die in einen Fußweg hineinragen.
Manfred Hornetz vom Blinden- und Sehbehindertenverband (mit Begleiter Hermann Kläsner) demonstriert die Behinderung durch Äste, die in einen Fußweg hineinragen.
Nicht nur für Rollstuhlfahrer oder Blinde können herabhängende Äste und anderes üppig wachsendes Grün auf Geh- oder Radwegen ein echtes Problem werden. Auch so manche Mutter mit Kinderwagen ärgert sich, wenn ein Fußweg derart zugewuchert ist, dass sie auf die Straße ausweichen muss. Viele Grundstücksbesitzer vernachlässigen ihre Verpflichtung, Bäume, Sträucher und Hecken bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Zudem muss das „Lichtraumprofil“ beachtet werden: Bis zu einer Höhe von 2,25 Metern darf auf Wegen kein Ast den Durchgang blockieren. Bei Straßen gilt eine Mindesthöhe von 4,30 Meter. Bei einem Ortstermin im Gartenfeld informierte sich Martin Bismor, Leiter des Tiefbauamts, das die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert, über die speziellen Probleme von Behinderten. Manfred Hornetz, Vorsitzender des regionalen Blinden- und Sehbehindertenverbands, und ein weiteres Vereinsmitglied, berichteten ihm unter anderem, dass es sogar zu Verletzungen im Gesicht kommen kann, wenn ein Betroffener gegen einen Ast prallt. Für Sehbehinderte ist die Situation besonders prekär, wenn sie ohne einen Begleiter zu Fuß unterwegs sind. In einzelnen Fällen wurden Blinde auch schon mal beschimpft, wenn sie Grundstücksbesitzer baten, die Äste  zurückzuschneiden.

Regelmäßige Begehungen

Oft reicht es nicht aus, die Hecke oder die Sträucher nur im Frühjahr zu stutzen. So sind zum Beispiel durch das eher regnerische Wetter der vergangenen Wochen viele Pflanzen wieder kräftig gewachsen. Eine weitere Gefahr entsteht, wenn durch üppig wachsendes Grün auf Privatgrundstücken Kreuzungen nicht mehr optimal einsehbar sind und es zu Verkehrsunfällen kommen kann. Im Gespräch mit den Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenverbands betonte Bismor, die beiden Straßenbegeher des Tiefbauamts seien regelmäßig zu Kontrollen im Stadtgebiet unterwegs. Man sei dankbar für weitere Hinweise, die unter der Rufnummer 0651/718-1669 entgegengenommen werden. Manche Grundstücksbesitzer wüssten gar nicht, dass sie aus Sicherheitsgründen zum Grünschnitt am Rand ihres Gartens verpflichtet sind.

Die Gefahrenabwehrverordnung gibt dem Rathaus die Möglichkeit, Verstöße von Gartenbesitzern zu ahnden. Wenn das Problem erstmals auftaucht, wird zunächst ein Hinweis verschickt. Bei wiederholten oder gravierenden Verstößen können die Pflanzen durch eine Fachfirma zurückgeschnitten und die Kosten dem Grundstücksbesitzer in Rechnung gestellt werden. Außerdem ist ein Bußgeld möglich.