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30.01.2007

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Fast 200 Millionen Kinder auf der Welt müssen arbeiten und können nur eingeschränkt oder gar nicht zur Schule gehen. Der Aktionstag für Kinderrechte am 20. September will darauf aufmerksam machen.  Foto: Souleymane Ouattara
Fast 200 Millionen Kinder auf der Welt müssen arbeiten und können nur eingeschränkt oder gar nicht zur Schule gehen. Der Aktionstag für Kinderrechte am 20. September will darauf aufmerksam machen. Foto: Souleymane Ouattara
Der Stadtrat hat eine Neuregelung der Vergabepraxis der Stadt Trier beschlossen, die ab sofort in Kraft tritt. Die Regelung soll verhindern, dass die Verwaltung und die städischen Beteiligungsgesellschaften künftig Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) einkaufen.

In städtische Verträge und Ausschreibungen werden, sofern die Beschaffung oder Verwendung von Produkten betroffen ist, die möglicherweise durch Kinderarbeit hergestellt sind, entsprechende Formulierungen aufgenommen. Danach werden nur Produkte berücksichtigt, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 hergestellt sind, beziehungsweise deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingeleitet haben.

Bietererklärung jetzt Pflicht

Anbieter von Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden, müssen künftig eine so genannte Bietererklärung unterzeichnen. Entweder muss eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation die Einhaltung der ILO-Konvention belegen oder der Anbieter muss verbindlich erklären, dass die Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention erstellt oder bearbeitet wurden. „Mit dieser Qualifizierung der städtischen Vergabepraxis setzen Rat und Verwaltung der Stadt Trier ein deutliches Zeichen gegen Kinderarbeit, auch wenn im Einzelfall künftig Mehrkosten entstehen können“, heißt es wörtlich in dem Antrag.
Warengruppen, bei denen besonders häufig ausbeuterische Kinderarbeit beobachtet wird, sind derzeit Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Natursteine, Pflastersteine, Lederprodukte, Billigerzeugnisse aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Kaffee, Orangen, Tomaten – sofern sie aus südlichen Ländern kommen.

Initiative der Grünen

Der Beschluss zur Ächtung der ausbeuterischen Kinderarbeit geht auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück, die in ihrer Begründung unter anderem auch auf die Ratifizierung der Konvention 182 durch die Bundesregierung verweist. Im Sinne der Bundestreue gelte diese Verpflichtung auch für die Kommunen. Daneben habe sich die Stadt Trier im Rahmen der Lokalen Agenda 21 zum Prinzip der Nachhaltigkeit und damit auch zur Verantwortung gegenüber der jetzigen und zukünftigen Generationen bekannt. Förmliche Beschlüsse gegen ausbeuterische Kinderarbeit hätten schon 48 deutsche Städte gefasst.

Der von der Verwaltung leicht modifizierte Antrag wurde vom Stadtrat einstimmig angenommen. Alle
Fraktionen begrüßten in kurzen Statements, dass die Stadt Trier ein eindeutiges Signal zur Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit gesetzt habe.

Stichwort Kinderarbeit

Unzähligen Kindern in armen Ländern wird jeden Tag das Recht auf Gesundheit, Bildung und Ausbildung verwehrt. Sie müssen arbeiten, oft unter Bedingungen, die ihre Entwicklung und ihre Gesundheit dauerhaft schädigen. Kinder müssen nicht nur ihrer Familie bei der Arbeit in Haushalt oder Landwirtschaft helfen oder einfache Hilfsarbeiten verrichten – viele von ihnen schuften stundenlang in Betrieben und Fabriken. Auch hier in Deutschland werden Waren verkauft, an deren Herstellung Kinder beteiligt waren. Die „Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung“ hat 1992 mit der Agenda 21 insbesondere die Kommunen aufgefordert, ein grundlegendes ethisches Leitbild zu entwickeln. Ausbeuterische Kinderarbeit ist damit nicht vereinbar. Als ausbeuterisch werden laut der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) folgende Formen der Kinderarbeit definiert:
Sklaverei und Schuldknechtschaft und alle Formen der Zwangsarbeit,
  • Arbeit von Kindern unter zwölf Jahren,
  • Kinderprostitution und -pornographie, 
  • Der Einsatz von Kindern als Soldaten, 
  • Illegale Tätigkeiten, wie zum Beispiel Drogenschmuggel,
  • Arbeit, die die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, also zum Beispiel Tätigkeiten in Steinbrüchen, das Tragen schwerer Lasten oder sehr lange Arbeitszeiten und Nachtarbeit.