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05.11.2019

Noch einige offene Fragen bei der Umsetzung

Symbolbild Häusliche Gewalt
Wenn Frauen von ihrem Partner angegriffen werden, brauchen sie schnelle Hilfe und sichere Schutzräume. Foto: Pixabay
In der Bundesrepublik ist am 12. Februar 2018 die internationale Istanbul-Konvention mit völkerrechtlich verbindlichen Regelungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und im häuslichen Bereich in Kraft getreten. Bis zusätzliche konkrete Projekte vor Ort in den Kommunen umgesetzt werden können, ist aber noch etwas Geduld gefordert. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass die für Fortschritte in den Bundesländern und Kommunen erforderlichen Projekte noch nicht bewilligt wurden. Auf Landesebene soll ab 2020 eine Koordinierungsstelle entstehen. Zur Finanzierung von entsprechenden Einrichtungen auf kommunaler Ebene gibt es aber keine Mitfinanzierung. Wie Carsten Lang als Leiter des städtischen Jugendamts im Jugendhilfeausschuss weiter berichtete, ist sein Team wie die Kollegen in anderen Kommunen unter anderem gefordert, wenn Familiengerichte zum Beispiel bei Sorgerechtsverfahren Unterstützung brauchen.

Lang verwies auch auf den Stadtratsbeschluss vom 4. Dezember 2018, der festlegt, dass die Stadt die verbindlichen Ziele der Konvention innerhalb von zehn Jahren umsetzt. In der Stadtverwaltung, in der auch die Frauenbeauftragte Angelika Winter in diesen Prozess einbezogen ist, soll mit weiteren auf diesem Gebiet tätigen externen Akteuren (Frauenhaus, Frauennotruf oder Pro Familia) ein Aktionsplan erarbeitet werden. Lang machte klar, dass für die Umsetzung dieser Aufträge zusätzliche personelle Ressourcen nötig sind.