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04.02.2014

Rückforderungen auch im Ausland möglich

In Trier werden jedes Jahr rund 1,2 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss für Kinder gezahlt, weil ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Gegenzug nimmt die Stadt durch Rückforderungen etwa 430.000 Euro ein. Mit dieser seit Jahren stabilen Quote von rund 35 Prozent liegt Trier bei den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz an der Spitze.

Bürgermeisterin Angelika Birk wies im Jugendhilfeausschuss auf die in den letzten Jahren gestiegene Zahl von Trennungen und Scheidungen hin. Alleinerziehende müssten oft mit einem niedrigen Einkommen auskommen, weil sie nicht Vollzeit arbeiten könnten oder keine Stelle fänden. Die Situation verschärft sich weiter, wenn das Kind keinen Unterhalt von dem nicht in der Familie lebenden Elternteil erhält.

In Trier waren vor fünf Jahren 90 Prozent der Antragsteller, die Ansprüche für ihre Kinder geltend machten, weiblich. Mittlerweile liegt der Anteil der Männer zwischen 20 und 30 Prozent. Die Städte werden bei der Finanzierung des Unterhaltsvorschusses vom Bund unterstützt. Er übernimmt ein Drittel. Den Rest teilen sich die Stadt und das Land.

Anspruch auf den Vorschuss haben Kinder bis zwölf Jahre, wenn der von der Familie getrennt lebende Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Derzeit werden für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr 133 Euro im Monat überwiesen. In den sechs Jahren danach sind es 180 Euro. Grundsätzlich sind die Zahlungen maximal 72 Monate möglich. Bei Kindern über zwölf Jahren erhält die betroffene Familie vom Trierer Jobcenter unter Umständen zusätzliche Zuschüsse.

Väter oder Mütter, die vergeblich auf Zahlungen des getrennt lebenden Partners für das Kind warten, müssen den Vorschuss beim Jugendamt beantragen. Um das Geld zurückzuholen, sind auch Gerichtsvollzieher für das Jugendamt im Einsatz. Hat der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz im Ausland, wird ein Suchvermerk beim Bonner Bundesamt für Justiz eingestellt. Das Jugendamt wird sofort informiert, wenn der säumige Zahler wieder dauerhaft zurück in Deutschland ist.

Gibt es mit dem jeweiligen ausländischen Staat ein Vollstreckungsabkommen oder gelten einschlägige  EU-Richtlinien, macht das städtische Jugendamt seine Ansprüche

grenzüberschreitend geltend. Nach Angaben des zuständigen Sachgebietsleiters Herbert Marth wurde in den letzten Jahren beispielsweise die Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft im Nachbarland Luxemburg ausgebaut und deutlich vereinfacht.

Manchmal wird das Einfordern der Außenstände ziemlich aufwendig: Marth nennt als Beispiel eine Mutter von zwei 2006 und 2010 geborenen Kindern, die seit November 2013 von ihrem Partner getrennt lebt. Der weltweit für ein Energieunternehmen als Monteur tätige Mann verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass schließlich seine Frau ihn verlassen habe.