Sprungmarken
31.10.2006

600 Meter Mindestabstand zu den Stromleitungen

Sicherheitstipps der Stadtwerke für Drachenfans

Vor allem bei aufwändig gestalteten Drachen, die aus vielen Einzelobjekten bestehen, ist besondere Vorsicht geboten, wenn Strommasten in der Umgebung stehen. Foto: PhotoCase.com
Vor allem bei aufwändig gestalteten Drachen, die aus vielen Einzelobjekten bestehen, ist besondere Vorsicht geboten, wenn Strommasten in der Umgebung stehen. Foto: PhotoCase.com
Mit dem Ende des Sommers hat die Saison der Drachenfeste und fliegenden Papiertiger begonnen. Einen Drachen steigen zu lassen, gehört mit zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen im Herbst. Doch dieses schöne Hobby birgt auch einige Gefahren. Daher sollten Drachenfans aus Sicherheitsgründen mehrere Grundregeln beachten, denn Strommasten und -leitungen können unter Umständen für ein unschönes Ende des luftigen Vergnügens sorgen. Die Experten der Stadtwerke raten, lieber mehr als zu wenig Abstand zu den Stromleitungen einzuhalten. Sie empfehlen eine Distanz von mindestens 600 Metern. Das entspricht in etwa der Länge von fünf bis sechs Fußballfeldern.

Flugverbot bei Gewittern

Eine Drachenschnur darf zudem nicht mehr als 100 Meter lang sein. Sobald ein Gewitter naht, muss sofort die Landung des Flugdrachens vorbereitet werden. Sollte sich einmal ein Drachen in den Überlandleitungen verheddern, muss unbedingt sofort die Drachenschnur losgelassen werden, denn sie kann unter Umständen elektrische Energie weiterleiten. Die Bergung des Flugobjekts sollte man auf jeden Fall dem Entstörungsdienst des örtlichen Stromversorgers überlassen. Im Versorgungsgebiet der Trierer Stadtwerke ist das Leit-Center zuständig. Dort können Störfälle rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800/717-2499 gemeldet werden.
 
Außerdem sollte beachtet werden, dass eine straff gespannte Leine starke Schnittwunden in der Hand verursachen kann. Deswegen wird empfohlen, Handschuhe zu tragen. Das Drachenfliegen ist in Natur- und Vogelschutzgebieten grundsätzlich verboten, damit seltene Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet werden.