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01.03.2016

Wille des Wählers muss klar erkennbar sein

Musterstimmzettel des Landtagswahlkreises 25
Musterstimmzettel des Landtagswahlkreises 25.
Die Spannung steigt: In weniger als zwei Wochen entscheiden die Rheinland-Pfälzer über die künftige Zusammensetzung des Mainzer Landtags und damit der Landesregierung für die nächsten fünf Jahre. In Trier sind am 13. März rund 81.250 Menschen zur Wahl aufgerufen. Die Rathaus Zeitung erläutert die wichtigsten Grundlagen der Stimmabgabe.

Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 72 Wahllokale, die am 13. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind. An den Gebäuden weist ein oranges Schild auf das Wahllokal hin. Der Wahlkreis 25 umfasst die Stadt Trier ohne die Stadtteile Biewer, Ehrang/Quint, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach, die zum Wahlkreis 24 gehören.

Um die korrekte Abwicklung der Wahlvorgänge und die Stimmenauszählung kümmert sich in jedem Stimmbezirk ein insgesamt achtköpfiges Team. Die Auszählung der Stimmen nach 18 Uhr ist öffentlich. Das Wahlbüro hat zur Information der rund 760 Wahlhelfer erstmals ohne zusätzliche Kosten ein eigenes Video produziert. Es ist im Internet unter www.trier.de/Rathaus-Buerger-in/Wahlen/Wahlhelfer verfügbar.

Am 13. März gibt der Wahlberechtigte seine Benachrichtigung beim Wahlvorsteher ab und zeigt seinen Personalausweis vor. Dann wird der Stimmzettel (Abbildung rechts) zum Ausfüllen in der Wahlkabine ausgehändigt. Der ausgefüllte, gefaltete und in einen blauen Umschlag gesteckte Stimmzettel wird in die Urne geworfen, nachdem die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt wurde.

Personalisierte Verhältniswahl

Die Landtagsabgeordneten werden nach der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Stimmberechtigten haben eine Wahlkreis- und eine Landesstimme. Mit der Wahlkreisstimme entscheidet man sich für einen Direktkandidaten des Wahlkreises. In den Landtag entsendet wird diejenige Person, die im Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat. Mit der Landesstimme entscheidet man sich für eine Landes- oder Bezirksliste. Auf dem Stimmzettel muss der Wille des Wählers klar erkennbar sein. Werden in einer oder gar in beiden Rubriken jeweils zwei oder mehr Kreuze gemacht, ist das Votum ungültig.

Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, ziehen nicht in den Mainzer Landtag ein. Die Mandatsverteilung auf die Parteien errechnet sich nach dem Landesstimmenverhältnis. Hat eine Gruppierung Direktmandate gewonnen, werden diese auf die erzielten Mandate angerechnet. Erringt sie mehr Wahlkreismandate als ihr insgesamt Sitze nach den Landesstimmen zustehen, behält sie diese Überhangmandate. Damit das Verhältnis zwischen den Parteien/Wählervereinigungen dennoch gewahrt bleibt, werden unter Umständen Ausgleichsmandate für den künftigen Landtag vergeben.