Sprungmarken
23.09.2008

Einfach entsorgt

Ein Müllhaufen in der Maarstraße. Foto: Bauverwaltungsamt
Ein Müllhaufen in der Maarstraße. Foto: Bauverwaltungsamt
Ob Kühlschrank, Autoreifen oder stinkender Hausmüll – vieles, wofür so mancher Bürger keine Verwendung mehr hat, wird illegal entsorgt. Im vergangenen Jahr wurden dem Zweckverband A.R.T. für Trier 271 illegale Abfallablagerungen gemeldet. Und das, obwohl fast alles vom Zweckverband kostenlos vor der Haustür abgeholt wird oder ansonsten bei der Deponie abgegeben werden kann.

„Beliebte“ Stellen sind nach Angaben des städtischen Bauverwaltungsamts, das sich um die ordnungsrechtliche Prüfung illegaler Müllentsorgung kümmert, schwer einzusehende Flächen, wie Parkplätze in Industriegebieten, Straßenränder im Stadtrandbereich, Böschungen, also alle Orte, an denen sich die Übeltäter unbeobachtet fühlen. Aber auch neben Altglas- und Kleidercontainern in Wohngebieten sind oft Müllhaufen zu finden. Nach Angaben des Zweckverbands A.R.T. werden illegale Abfälle im Stadtgebiet am häufigsten in Mariahof, Ehrang-Quint sowie im Bereich Am Weidengraben und Stadtmitte/Gartenfeld abgeladen.
Peter Niebling, Mitarbeiter im Bauverwaltungsamt, appelliert an die Bürger, die Augen offen zu halten und Hinweise zu illegalen  Entsorgungen weiterzugeben. „Wir sind auf die Mithilfe angewiesen, um die Verursacher zu finden“, so Niebling. „Falls kein Verursacher ermittelt wird, dem die Kosten für die Entsorgung übertragen werden können, zahlen alle.“ Durch Steuern und Müllgebühren wird jeder Bürger an den Kosten für Einsammlung, Transport und Entsorgung des illegalen Mülls beteiligt. Einen bestimmten Prototyp „Müllsünder“ gibt es nicht: „Das geht quer durch alle Schichten und Altersklassen“, sagt Niebling.

30 bis 40 Verfahren pro Jahr

Illegale Abfallablagerungen sind nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis 50 000 Euro sanktioniert werden können. Um eine landesweit einheitliche Praxis zu gewährleisten, hat das Umweltministerium einen Bußgeldkatalog erlassen. Allerdings wird vor Ort von Fall zu Fall entschieden. Zuletzt gab es im  Schnitt jährlich 30 bis 40 Verfahren mit einer durchschnittlichen Bußgeldhöhe von 350 Euro.
„Wir arbeiten zudem eng mit der Umweltkripo zusammen“, berichtet Niebling weiter. Bei Ablagerung von gefährlichen Abfällen, wie Altöl oder Chemikalien, prüft die Kriminalpolizei, ob eine Straftat vorliegt, beispielsweise durch eine Boden- oder Gewässerverunreinigung.