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14.03.2023

Zwischen Freiheit und Sicherheit

Eine Kamera ist an einem Gebäude installiert
Überwachungskameras im öffentlichen Raum können Straftaten filmen, aber auch unbescholtene Menschen im ganz normalen Alltag. Foto: Adobe Stock/noon@photo

Der massive Angriff auf Polizeibeamte an Weiberfastnacht und anscheinend wahllose Gewalttaten eines Unbekannten gegen Passanten machten in Trier zuletzt Schlagzeilen. Die Debatte erreichte vergangene Woche auch den Stadtrat: Die CDU scheiterte mit einem Antrag, zur Prävention und Aufklärung von Straftaten die Ausweitung der Videoüberwachung in Trier zu prüfen.

In den frühen Morgenstunden des 17. Februar randalierten rund 40 Personen vor einer Trierer Diskothek und attackierten Einsatzkräfte der Polizei unter anderem mit Glasflaschen. Inzwischen wurde gegen einen der mutmaßlichen Täter Haftbefehl wegen Landfriedensbruch und tätlichem Angriff auf Polizeibeamte erlassen. Wie die Polizei mitteilt, wurden im Zuge der Ermittlungen zudem neun Wohnungen von Tatverdächtigen durchsucht. Im Fall der beiden Attacken auf Fußgänger, die jeweils bei Dunkelheit von einem vorbeifahrenden Radfahrer mit harten Gegenständen schwer verletzt wurden, gibt es offenbar noch keine konkreten Hinweise auf den oder die Täter.

Die CDU-Fraktion im Stadtrat nahm diese Vorfälle zum Anlass für einen Antrag zum Thema Videoüberwachung. Neben einer Bestandsaufnahme der aktuell im öffentlichen Raum installierten Kameras solle die Verwaltung prüfen, inwieweit auf Plätzen und in Parks zusätzliche Überwachungskameras zur Gefahrenabwehr installiert werden könnten. Allerdings liegt die Anordnung einer Videoüberwachung zur Kriminalprävention nicht in der Kompetenz einer Kommune, sondern der Polizei. In Trier installiert sie zum Beispiel bei Großveranstaltungen in der Innenstadt wie dem Weihnachtsmarkt, dem Altstadtfest und an Weiberfastnacht vorübergehend Überwachungskameras.

Stimmen der Fraktionen

Für die CDU warb Thomas Albrecht für den Antrag: Videoüberwachung könnte ein probates Mittel zur Abschreckung und Aufklärung sein, deshalb sollten wir im zuständigen Ausschuss einmal ausführlich darüber diskutieren. Die Sprecher der Ampelfraktionen zeigten sich skeptisch: Wer prüfen will, will auch einführen und das zeugt von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Bevölkerung, so Richard Leuckefeld (B‘90/Grüne). Rainer Lehnart (SPD) stellte klar: Wir wollen keine flächendeckende Videoüberwachung. Tobias Schneider (FDP) sprach von einen „populistischen Schnellschuss", während Matthias Koster (Die Linke) den Antragstellern einen „Griff in die Mottenkiste konservativer Sicherheitspolitik" attestierte.

Hans Lamberti (AfD) sprach von einer schwierigen Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, signalisierte aber Zustimmung zum Prüfantrag. Auch Christiane Probst (UBT) plädierte für eine vertiefte Debatte: In engen Grenzen könne Videoüberwachung als ergänzendes Mittel der Abschreckung durchaus sinnvoll sein.

Letztlich wurde der Antrag der CDU mit 33 Nein- bei 21 Ja-Stimmen abgelehnt. Allerdings verschwindet das Thema damit nicht ganz von der kommunalpolitischen Agenda: Ordnungsdezernent Ralf Britten kündigte für eine der nächsten Sitzungen seines Dezernatsausschusses einen Vortrag von Experten der Polizei zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum an.

Ralph Kießling