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08.01.2008

Stärkung der Weinbaustadt Trier

Die Weinbaudomäne im Aveler Tal kann weitergeführt werden.
Die Weinbaudomäne im Aveler Tal kann weitergeführt werden.
Die Staatliche Weinbaudomäne Avelsbach soll auch nach der Verlagerung des Versuchsbetriebs an das Steillagenzentrum in Bernkastel-Kues fortgeführt werden. Diese Entscheidung gab Weinbauminister Hendrik Hering am Freitag bekannt. Er machte deutlich, dass der Weiterbetrieb durch das Land Rheinland-Pfalz nur vertretbar sei, wenn die Domäne kostendeckend arbeite und ein fairer Wettbewerb gegenüber privaten Weingütern gewährleistet sei.

Für den Erhalt der Domäne und damit die Stärkung der Weinbaustadt Trier hatte sich auch OB Klaus Jensen eingesetzt. „Mit der Entscheidung wird in Trier nicht nur ein hervorragender Weinbaubetrieb erhalten, sondern viele Weinlagen weiter vom Land bewirtschaftet. Dass Trier eine Weinbaustadt bleibt, ist nicht nur wegen der Tradition wichtig, sondern auch wegen der Förderung des Tourismus.“

Angesichts der qualitativ hochwertigen Weine, die in der Domäne erzeugt werden, gehen die Verantwortlichen davon aus, dass der Betrieb sich wirtschaftlich erfolgreich  behaupten kann. Dafür sprechen die vielen nationalen und internationalen Auszeichnungen, die die Weine erringen konnten. Der Produktionsbetrieb soll ebenso wie der Versuchsbetrieb in die Strukturen des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel integriert werden. Dadurch ergibt sich insbesondere hinsichtlich des Personals eine Vielzahl von Synergieeffekten.

Zufrieden äußerte sich der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Dr. Josef Peter Mertes. Man werde nach der Entscheidung zur Fortführung des Betriebs nunmehr eine klare wirtschaftliche Trennung zwischen dem nach Bernkastel-Kues zu verlagernden Versuchsbetrieb und dem in Trier verbleibenden Produktionsbetrieb vornehmen. Es sei zudem geplant, in den Räumlichkeiten der ADD eine Weinverkaufsstelle einzurichten. „Derzeit ist das Untergeschoss im ,Roten Turm’ unser Favorit für diese Überlegungen“, so Mertes.