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24.01.2006

Grundsicherung jetzt aus einer Hand

Ämterserie, Teil XVIII: Amt für Soziales und Wohnen

Heike Linz, die im Amt für Soziales und Wohnen mit zwei Kollegen für „Hilfen zur Gesundheit“ zuständig ist, mit einer Kundin, die ihre Unterlagen überreicht.
Heike Linz, die im Amt für Soziales und Wohnen mit zwei Kollegen für „Hilfen zur Gesundheit“ zuständig ist, mit einer Kundin, die ihre Unterlagen überreicht.
Seit der Einführung des Arbeitslosengelds II Anfang 2005 konzentriert sich das städtische Sozialamt vor

allem auf die Grundsicherung für Senioren, Behinderte, Obdachlose und Erwerbsunfähige. Diesem tiefgreifenden Umbruch wird jetzt mit dem neuen Namen „Amt für Soziales und Wohnen“ Rechnung getragen: Ziel ist, sich von der oft als abwertend empfundenen Bezeichnung Sozialamt zu lösen und auch dem zweiten Schwerpunkt Wohnen Rechnung zu tragen, der Anfang 2005 in die Dienststelle integriert wurde.

„Hartz IV“ hat sich bewährt

Seit Inkrafttreten der „Hartz-IV“-Reform gehören lange Schlangen an den drei Sprechtagen der Vergangenheit an: Die Barzahlungen, für die früher ein Automat bereitstand, wurden fast komplett abgeschafft. Die Arbeit ist damit nach Einschätzung von Amtsleiter Hans-Werner Meyer auf keinen Fall weniger geworden: Anfang 2005 wechselten 17 Mitarbeiter in die neue Arbeitsgemeinschaft (Arge) in der Dasbachstraße, die das Rathaus und die Trierer Agentur für Arbeit gegründet haben. Zudem sind immer mehr ältere Menschen auf Hilfe angewiesen, weil ihr Einkommen und das der Angehörigen nicht reicht, um die Pflege im Heim oder zu Hause zu finanzieren. Diese Zahlungen würden in den nächsten Jahren allein durch die demographische Entwicklung „kräftig expandieren“. Die Reform, durch die arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger jetzt in der Arge betreut werden, habe sich insgesamt bewährt: „Wir können in vielen Fällen alle Hilfen, auf die ein Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch besteht, aus einer Hand anbieten. Früher gab es manchmal vier Akten für eine Person“, betont Meyer.

Größter Posten im städtischen Etat

Im Fachbereich Wohnen ist die Vergabe von Berechtigungsscheinen ebenso angesiedelt wie die Beratung, die Wohnungsbauförderung und die Wohngeldauszahlung an einkommensschwache Mieter, die keine andere städtische Unterstützung erhalten. Die Fusion der Bereiche Soziales und Wohnen bot sich allein deswegen an, weil viele bedürftige Behinderte oder Senioren nicht mehr ihre Miete zahlen können oder eine preiswertere Unterkunft suchen. Meyer betont aber, dass zum Beispiel bei Älteren nach dem Tod des Partners kein Zwang ausgeübt wird, das oft seit Jahrzehnten vertraute Umfeld zu verlassen, weil die Unterkunft etwas zu teuer ist. Der Fachbereich Wohnen soll auf längere Sicht vom „Flachbunker“ in das Rathausgebäude II umziehen, damit das Amt alle Dienstleistungen unter einem Dach anbieten kann.

Das Amt für Soziales und Wohnen, dessen Etat auch nach der Arbeitsmarktreform größter Einzelposten im städtischen Haushalt ist, erzielt auch eigene Einnahmen, zum Beispiel durch Erstattungen anderer Sozialleistungsträger oder die Rückforderung von Unterhaltszahlungen. In der Alltagsarbeit spielt die Grundsicherung für Personen über 65 Jahre sowie Erwerbsunfähige einschließlich Zahlung der Unterkunftskosten mit rund 1200 Fällen die größte Rolle.

Ein Betroffener wird als erwerbsfähig eingestuft und erhält Arbeitslosengeld II, wenn er mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Für eine Prüfung ist der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit zuständig. Es gibt viele jüngere Betroffene, die nach einem Unfall oder einer psychischen Erkrankung übergangsweise vom Amt betreut werden und sich dann wieder bei der Arge vorstellen. Für die Beilegung von Streitfällen zwischen beiden Behörden steht eine Einigungsstelle bereit. Bislang gab es nach Angaben von Meyer aber noch keine Konflikte. „Der vor dem Start der Reformen öfter geäußerte Vorwurf, die Kommunen würden Zahlungen für Behinderte und ältere Bedürftige auf den Bund abschieben, hat sich als komplett falsch erwiesen.“ Die Zahl derjenigen, bei denen es zu Konflikten mit dem Amt kommt oder die vorsätzlich zu Unrecht Geld kassieren, sei sehr gering. Dagegen sei es gerade für viele Ältere ein „sehr schwerer Gang“, im Rathaus um finanzielle Unterstützung zu bitten.

 
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