Sprungmarken
05.01.2021

Offenes Ohr für Belastungen

Zwei Kinder sind ins Schreiben vertiegft
Kinderschutz in Schulen mit einem Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten standen im Fokus einer Fachtagung. Foto: Pixabay

Die Online-Fachtagung „Kinderschutz in der Schule" befasste sich mit Herausforderungen für Familien durch die Corona-Pandemie und welche Möglichkeiten es gibt, um Kinder und Jugendliche zu schützen.

Bei der jährlichen Fachtagung der Jugendämter der Stadt Trier, des Kreises Trier-Saarburg und der Schulaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde eines ganz deutlich: Die Corona-Pandemie bedeutet für viele Familien eine große Belastung. Gerade Schulen als Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind ein Ort, an dem das deutlich wird. ADD-Schulreferentin Julia Koch erläuterte: „Neben den vielen Anforderungen, die an Schulen in diesen Tagen gestellt werden, ist es wichtig, ein offenes Ohr für genau diese Belastungen der Familien zu haben. In krisenhaften Zeiten sind Kinder immer die Verletzlichsten und bedürfen eines besonderen Schutzes. Es ist wichtig, sie nicht aus dem Blick zu verlieren."

Neben Koch beteiligten sich Johanna Braschel und Angelika Mohr, Netzwerkkoordinatorinnen Kinderschutz der Jugendämter der Stadt und des Landkreises Trier-Saarburg, sowie die Psychologin Soi Papanastasiou (Diakonie) an dem Programm der Online-Tagung. Dabei wurde vor allem der Verfahrensablauf im Kinderschutz anhand des Handlungsleitfadens „Kinderschutz in Schulen" vorgestellt. Um den Lehrkräften einen Überblick über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten zu geben, an die sie sich selbst wenden oder Eltern verweisen können, wurden darüber hinaus verschiedene Hilfs- und Beratungsangebote im Landkreis Trier- Saarburg und in Trier vorgestellt. Es wurde darüber informiert, dass Beratungsstellen vermehrt auch Online- und Telefonberatung anbieten. Die Veranstaltung sollte Anreize setzen, in den Schulen genau hinzuschauen und im Bedarfsfall Familien an die Hilfesysteme zu vermitteln.

Schwerpunktmäßig wurde die Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch die „Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa)" behandelt. Soi Papanastasiou, die bei ihrer Tätigkeit in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung auch den InsoFa- Schwerpunkt abdeckt, stellte den 18 Teilnehmenden in der Tagung ihre Angebote vor. Sie erläuterte anhand eines Beispiels eine InsoFa-Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Jeder, der in seinem beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hat darauf einen gesetzlichen Anspruch. red

Seit 2013 finden jährlich Fachtagungen zur Implementierung des Handlungsleitfadens Kinderschutz statt. Dieser ist auf der Seite der ADD (www.add.rlp.de) einsehbar: Themen–Schule–Infos für Eltern, Schüler und Bürger–Kinderschutz.