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15.11.2022

Gegen Leerstand und AirBnB-Wildwuchs

Doppelbett in einem lichtdurchfluteten Zimmer
Der Umwandlung regulärer Mietwohnungen in lukrative, unreglementierte Ferienwohnungen, zum Beispiel bei AirBnB, will der Stadtrat einen Riegel vorschieben. Foto: Adobe Stock

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung die Einführung eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Sie soll verhindern, dass bestehender Wohnraum durch Leerstand oder lukrative Zweckentfremdung dem Wohnungsmarkt entzogen wird.

Mit 28 Stimmen von Bündnis 90/Grüne, SPD, Die Linke und Die Fraktion stimmte der Stadtrat für die Satzung. 20 Gegenstimmen entfielen auf CDU, AfD, FDP und UBT sowie die parteilosen Ratsmitglieder Berti Adams und Dr. Ingrid Moritz. Grundlage ist ein Landesgesetz, das es Kommunen ermöglicht, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verbieten, wenn der Bevölkerung nicht ausreichend Mietwohnungen zur Verfügung stehen. Laut Landesregierung trifft dies auf Trier zu.

Konkret bedeutet das: Mit Inkrafttreten der Satzung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 wird es nicht mehr erlaubt sein, bestehenden Wohnraum umzuwidmen oder länger als sechs Monate am Stück leer stehen zu lassen. Eine Zweckentfremdung liegt demnach vor, wenn der Wohnraum zu über 50 Prozent für gewerbliche Zwecke verwendet wird, wenn er so verändert wird, dass er nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist oder wenn er mehr als 84 Tage im Jahr gegen Bezahlung als Ferienwohnung vermietet wird.

Von der Regelung ist nur derjenige Wohnraum betroffen, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung als Wohnraum geeignet und auch dazu bestimmt ist. Bereits vorher umgewidmeter Wohnraum ist nicht betroffen. Ebenfalls gilt nicht als Zweckentfremdung: leerstehender Wohnraum, der trotz ernsthafter Bemühungen nicht vermietet werden kann, vorübergehender Leerstand wegen Umbauten oder Modernisierungen, gewerbliche Nutzung auf weniger als 50 Prozent der Wohnraumfläche und von den Eigentümern selbst genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen.

Zudem soll es in Ausnahmefällen weiterhin Genehmigungen geben, zum Beispiel für soziale Einrichtungen oder bei besonderen Härten für den Eigentümer. Auch die Schaffung von Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlungen können zu Genehmigungen führen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Stimmen der Fraktionen

Thorsten Wollscheid (CDU) urteilte, die Satzung schieße weit über das Ziel hinaus, „den unkontrollierten Aufwuchs an Ferienwohnungen zu reglementieren" und greife zu tief in Eigentumsrechte ein. Michael Frisch (AfD) merkte an, Ferienwohnungen spielten in Trier keine große Rolle beim Wohnungsmangel, das Verbot schade jedoch der Tourismusstadt Trier. Tobias Schneider (FDP) kritisierte, nachdem der Rat ein großes Neubaugebiet verhindert habe, solle es nun Wohnraum aus privater Hand richten. Christian Schenk (UBT) monierte, die Umsetzung der Satzung sei bislang unklar.

Positiv bewertete Monika Berger (SPD) die Einführung. Es gehe darum, Wohnraum zu erhalten, man setze auf eine präventive Wirkung. Thorsten Kretzer (Bündnis 90/Grüne) bezeichnete die Eingriffe in Eigentum im Vergleich zu anderen Städten als „gering". Matthias Koster (Die Linke) ging das Landesgesetz im Vergleich zu Hamburg noch „nicht weit genug".

Britta Bauchhenß