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12.06.2007

Trier noch immer deutlich unter dem Landesdurchschnitt

Die Gebühren zur Schmutzwasserentsorgung steigen zum 1. Juli von 1,28 auf 1,46 Euro pro Kubikmeter. Mit dieser Entscheidung bestätigte der Stadtrat ein Votum des Verwaltungsrats der SWT ­­– Anstalt des öffentlichen Rechts. Die UBM sprach sich gegen die Vorlage aus, die Grünen enthielten sich der Stimme.

Seit 1. Januar 2000 waren die Gebühren in Trier konstant. Aber um laufende und bis 2010 geplante weitere Investitionen in die Abwasseranlagen ohne Finanzierungslücke in Angriff  nehmen zu können, ist, so die Stadtwerke, eine moderate Anhebung unumgänglich. Neben der Fortsetzung der Kanalnetzsanierung sind insbesondere auch Erneuerungs- und Renovierungsarbeiten an den  Klär- und Pumpwerken notwendig.

„Einrichtungen der Abwasserbeseitigung sind von ihrer Struktur her sehr kapitalintensiv. Für die entwässerungstechnischen Anlagen in Trier sind Anschaffungs- und Herstellungskosten von insgesamt rund 281 Millionen Euro bilanziert, was die Dimension und den Finanzierungsbedarf für notwendige Erneuerungsmaßnahmen und den Substanzerhalt der Anlagen deutlich macht“, erläutert Dr. Olaf Hornfeck, Vorstand der SWT-AöR, die Gründe der Anhebung. So könne die ansonsten bereits 2007 eintretende und auch in den nächsten Jahren sich abzeichnende Unterdeckung im Abwasserhaushalt  ausgeglichen werden. Alle über die Gebühren und Beiträge erzielten Einnahmen müssten unmittelbar und ausschließlich für die Abwasserentsorgung eingesetzt werden. Kommunale Einrichtungen dürfen in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben keine Gewinne, aber auch keine Verluste machen. „Letztlich dienen alle Aufwendungen und Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung nicht nur der Funktionalität und Betriebssicherheit der Anlagen und damit den angeschlossenen Kunden, sondern insbesondere auch dem Gewässer- und Grundwasserschutz“, so Hornfeck. Auch mit dem neuen Gebührensatz von 1,46 Euro pro Kubikmeter liegt Trier klar unter dem Durchschnittswert der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, der 1,58 Euro beträgt.