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06.03.2012

Aus dem Stadtrat

Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Rund 75 Minuten dauerte die Sitzung des Trierer Stadtrats am Dienstag vergangener Woche. Unter der Leitung von OB Klaus Jensen und Bürgermeisterin Angelika Birk befasste er sich unter anderem mit folgenden Themen:

Schülerbeförderung
Durch die Neuregelung des rheinland-pfälzischen Landtags, die Eltern, deren Kinder die Sekundarstufe eins (Klassen fünf bis zehn) besuchen, an den Schülerbeförderungskosten nicht mehr zu beteiligen, rechnet die Stadt ab dem Schuljahr 2012/13 mit einem Einnahmeverlust von 712 800 Euro. Das ergab eine CDU-Anfrage nach den durch diese Entscheidung zu erwartenden Mehrkosten. Schuldezernentin Angelika Birk gab an, beim Städtetag eine Verbesserung der Konditionen erreichen zu wollen. Sie befürchte, dass entsprechende Ausgleichzahlungen des Landes den Einnahmeverlust nicht auffangen können. Die Stadt prüfe derzeit, ob der Eigenanteil für Schüler der Sekundarstufe zwei erhöht werden könnte.

Treverer-Schule
Zur Zeit gibt es noch keinen favorisierten Platz für einen Neubau der Heiligkreuzer Treverer-Schule. Das sagte Sozialdezernentin Angelika Birk auf Anfrage der CDU-Fraktion, die sich nach der aktuellen Standortsituation der Schule erkundigte. Vorab müssten die Kooperationsmöglichkeiten mit einer Regelschule geprüft und die Anzahl der Schüler berücksichtigt werden. Geplant sei, den Neubau in den zweiten Teil des Schulentwicklungskonzept zu integrieren, der voraussichtlich Mitte des Jahres vorliege. Die Realisierung des Baus wird fünf Jahre dauern. Auf Nachfrage von Dorothee Bohr (CDU) berichtete Birk, es würden verschiedene Standorte geprüft, darunter auch in Trier-West.

Teilzeitausbildung für Erzieher
Die Stadt stimmt dem Vorschlag des Landes zu, an der Berufsbildenden Schule für Ernährung, Hauswirtschaft und Sozialpflege ab Sommer 2012 einen auf fünf Schuljahre befristeten Modellversuch für eine Teilzeitausbildung von Erziehern einzurichten. Hintergrund des Projekts ist vor allem der wachsende Bedarf an pädagogischem Fachpersonal durch den weiteren Ausbau des Kita-Angebots für Kleinkinder. Viele Erzieher, die ihre Ausbildung nach dem schulischen Teil abgebrochen haben, wollen diese nun abschließen. Der Teilzeitunterricht in dem Modellversuch findet nachmittags statt, so dass kein zusätzlicher Raumbedarf entsteht. Ab 16 Teilnehmern kann eine Klasse eingerichtet werden. Der Modellversuch findet auch in Mainz, Worms, Ludwigshafen, Westerburg, Koblenz und Boppard statt.

Kunstrasenplätze
Die 2009 vom Dezernatsausschuss II beschlossene Prioritätenfolge für die Umwandlung von Tennen- in Kunstrasenplätze bleibt bestehen. Danach sollen auch die Stadtteile Irsch und Zewen eine neue Anlage erhalten. Das sagte Sportdezernentin Angelika Birk auf eine Anfrage der CDU-Fraktion nach dem Sachstand bei der Entwicklung der Kunstrasenplätze im Stadtrat. Aufgrund der schwierigen städtischen Finanzlage haben sich die geplanten Baumaßnahmen aber zeitlich verzögert. Die Planungen für die Umwandlung des Tennenplatzes in Trier-Irsch erfolgen laut Birk bis zum Herbst diesen Jahres.
Auf die Frage, weshalb der Bau von Kunstrasenplätzen in Trier deutlich teurer sei als etwa in der Ortsgemeinde Bekond, führte Birk eine Beregnungsanlage, eine gepflasterte Spielfeldumrandung sowie erforderliche Pflegegeräte an, auf die in Bekond verzichtet wurde. Zudem mussten bei den zuletzt errichteten Plätzen in Eh-rang und Feyen aufgrund des maroden Unterbaus umfangreiche Vorarbeiten geleistet werden, die die Ausgaben erhöht hätten.
Um Kosten einzusparen, seien Eigenleistungen von Vereinen grundsätzlich begrüßenswert, „jedoch können aus Gewährleistungsgründen ausschließlich Arbeiten im Umfeld des Kunstrasenspielfelds, wie beispielsweise Pflasterarbeiten, erbracht werden“, betonte Birk. Ein Kunstrasenplatz müsse entsprechend den Vorschriften von einer Fachfirma gebaut werden.

Gesprächsbedarf nach Exzessen
Eine intensive Nachbereitung über die Alkoholexzesse vom „Fetten Donnerstag“ in der Innenstadt hat Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Angelika Birk zugesagt. Alle Beteiligten müssten „zeitnah“ zusammen kommen, „um die Vorfälle gemeinsam nachzubereiten und Strategien für die Zukunft zu überlegen“, sagte Birk in Beantwortung einer FWG-Anfrage, was die Verwaltung tun könne, um solche Auswüchse zukünftig zu vermeiden und welche Präventivmaßnahmen hierzu ergriffen werden könnten. Bei der Lösung des Problems seien neben der Verwaltung und öffentlichen Institutionen wie Schule sowie Jugendeinrichtungen vor allem aber auch „Eltern und andere Erwachsene mit Vorbildfunktion gefragt“, so Birk.
Sie erwähnte die präventiven Maßnahmen und Angebote des Jugendschutzes und der Jugendhilfe, die in Kooperation mit der Polizei und den Suchtberatungsstellen noch ausgebaut werden müssten. Wichtig bleibe aber auch die „Stärkung der Persönlichkeit junger Menschen“ durch Angebote der Jugendsozialarbeit. Hierbei könnten Handlungsalternativen zu übermäßigem Suchtmittelgebrauch und „Möglichkeiten einer sinnvollen und erfüllenden Freizeitbeschäftigung“ näher gebracht werden.

Freier Eintritt für Feuerwehr
Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren können ab sofort wieder die städtischen Freibäder kostenfrei benutzen. Dies hat der Stadtrat bei zwei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen der Grünen mit großer Mehrheit beschlossen. Mit dem Votum wird eine frühere Regelung wieder eingeführt, mit der die Bemühungen aktiver Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, sich körperlich fit zu halten, unterstützt werden sollen.
Feuerwehrleute sind bei ihren Einsätzen oftmals extremen körperlichen Belastungen und Gefahren ausgesetzt. Um ihnen standhalten zu können, müssen sie sich ganzjährig sportlich betätigen, wozu auch ein regelmäßiges Schwimmtrainingsprogramm ge-hört. Bei Mitgliedern der Berufsfeuerwehr, der Polizei und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ist dies ohnehin Bestandteil der beruflichen Tätigkeit oder der Vereinszugehörigkeit. Aktive der Freiwilligen Feuerwehren müssen ihr Fitnessprogramm allerdings in Eigenregie organisieren und gestalten. Die jetzige Regelung soll ihnen dies erleichtern. Wegen der angegriffenen Finanzsituation sieht sich die Stadt aber nicht in der Lage, diese Vergünstigung auch anderen ehrenamtlich Aktiven einzuräumen.
Zwar werde eine unbefriedigende Situation jetzt beendet, doch sei man mit der neuen Regelung auch nicht ganz zufrieden, sagte CDU-Sprecher Bernd Michels. Andere, ebenfalls ehrenamtlich tätige Verbände würden nicht bedacht. Die Förderung dieses Engagements dürfe nicht vergessen werden. Mit der „Brisanz der Vorlage“ begründete Richard Leuckefeld (Grüne) das unterschiedliche Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. Bei aller unbestrittenen Würdigung des Feuerwehreinsatzes stelle sich grundsätzlich die Frage der Gerechtigkeit. „Wer ehrenamtliche Arbeit leistet, hat kein Anrecht auf irgend eine Art der Vergütung“, so Leuckefeld. Zudem gehe die Regelung am tatsächlichen Bedarf vorbei. Auch hätte man die Sache „ruhiger, eleganter und besser angehen können“.
Ihre Anerkennung für alle ehrenamtlichen Einsätze und insbesondere die der Freiwilligen Feuerwehren brachte FWG-Fraktionsvorsitzende Christiane Probst zum Ausdruck. Man dürfe auch nicht verkennen, dass die städtischen Finanzen durch die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren entlastet werden. Leider ließe sich wegen der Finanzen nicht allen Ehrenamtlichen ein kostenloser Freibadzutritt ermöglichen.
Felix Brand (FDP) verwies darauf, dass es in den meisten bayerischen Städten gar nicht erforderlich sei, solche berechtigten Anliegen zu thematisieren. Für die Linke forderte Katrin Werner im Rahmen eines Gesamtkonzepts ein Ehrenamtsticket mit der strukturellen Förderung für alle ehrenamtlich Tätigen. Der Freibadbesuch diene zudem nicht nur der Ertüchtigung, sondern auch der Entspannung.

Kasino Petrisberg
Das frühere Kasino auf dem Petrisberg wird zur Zeit modernisiert. Nachdem die ursprünglichen Pläne für eine „Law School“ derzeit auf Eis liegen, entstehen in dem erhaltenswerten Gebäude voraussichtlich Wohnungen für Studenten. Außerdem sind in dem Gebiet zwei Neubauten als Ergänzung des Wissenschaftsparks geplant. Für dieses Konzept hat der Stadtrat einstimmig die Offenlage des Bebauungsplans BU 22 beschlossen. Das Kasino-Grundstück war bislang das letzte Teilgebiet im Rahmen der Konversion Petrisberg ohne rechtsgültigen Bebauungsplan.  

Einschränkung für Spielhallen
Gegen die Stimmen der FWG und mit Enthaltungen bei Bündnis 90/Die Grünen hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans BE 8 gefasst. Ziel des Verfahrens ist, für das überwiegend als Wohngebiet genutzte Areal zwischen Quinter-, Schiller- und Gotenstraße in Ehrang/Quint die Ansiedlung von städtebaulich unverträglichen Spielhallen auszuschlie-ßen. Künftig sollen Spielhallen und ähnliche Vergnügungsstätten nur noch in zentralen Geschäftslagen und an den bereits etablierten Standorten zugelassen werden.