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26.11.2013

Eis und Schnee müssen bis 7 Uhr entfernt sein

Foto: Schneeräumen auf dem Bürgersteig
Im Winter lohnt es sich, frisch gefallenen Schnee direkt zu entfernen. Ist die weiße Pracht erstmal festgefroren, fällt das Räumen deutlich schwerer und es muss mehr gestreut werden.
Letzte Woche stand der erste Einsatz im Winter 2013/14 für das Stadtreinigungsamt auf dem Programm. Dabei hielt sich der Aufwand aber noch in Grenzen. Diese Woche sind zwar glatte Straßen morgens nicht ausgeschlossen, aber mit großen Schneemassen ist eher nicht zu rechnen. Dennoch weist Bernd Steil, Leiter des Stadtreinigungsamts, Anlieger erneut auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Bürgersteige oder 1,50 Meter breite Gehstreifen müssen von 7 bis 21 Uhr gefahrlos benutzbar sein. Sie müssen frei von Schnee und Eis oder ausreichend abgestreut sein. Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen gilt die Regelung ab 8 Uhr. Die Schnee- und Eismassen sind so aufzuschichten, dass mindestens ein 1,50 Meter breiter Streifen für Fußgänger frei bleibt. Außerdem müssen Haltestellen, Straßenübergänge, Kanalschächte, Hydranten, Sinkkästen sowie Gas- und Wasseranschlüsse freigehalten werden. Nach der Erfahrung von Steil kommt es vor allem in kleinen Seitenstraßen immer wieder zu gefährlichen Rutschpartien, wenn Anwohner ihre Pflichten vernachlässigen. Brenzlig wird es vor allem, wenn sich die schweren A.R.T.-Müllautos festfahren.

Der Winterdienst der Trierer Stadtreinigung ist für ein rund 260 Kilometer langes Straßennetz verantwortlich. 130 Mitarbeiter sind mit etwa 40 Maschinen im Einsatz. Das 2012 eingeführte Zweischicht-System habe sich bewährt und sei wirtschaftlicher als die frühere Lösung. Die erste Schicht läuft etwa von 5 bis 13 Uhr, die zweite dann bis etwa 21 Uhr. In der Wintersaison gilt eine Urlaubssperre für die Mitarbeiter.