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18.04.2023

Tierheim-Hunde künftig steuerfrei

Hinter einem Maschendrahtzaun steht ein kleiner, struppiger Hund auf einer grünen Rasenfläche.
Zahlreiche Hunde und andere Haustiere warten im Tierheim Trier darauf, an fürsorgliche Hände vermittelt zu werden.

Einen Welpen aufzunehmen und von klein an auf sich zu prägen, ist oft einfacher, als einen Hund mit Vorgeschichte aus einem Tierheim zu holen. Doch auch diese Tiere brauchen dringend ein gutes und beständiges Zuhause. Um zu würdigen, dass Menschen sich dieser Tiere annehmen, erhebt die Stadt Trier nach einstimmigem Beschluss des Stadtrats vorerst keine Steuer mehr auf Hunde, die aus dem Tierheim in Zewen vermittelt werden.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP, die den Antrag im Stadtrat einbrachten, begründen die Maßnahme damit, dass eine erhöhte Vermittlungsrate nicht nur das Tierleid, sondern auch die Belastungen für das Trierer Tierheim reduzieren würde. So argumentierte Tobias Schneider (FDP): „Wenn man sich klarmacht, wie hoch die Kosten für die Versorgung eines Hundes – auch im Tierheim – sind, dann dürfte klar sein, dass der Erlass der Hundesteuer der deutlich bessere Deal ist, als Hunde dort im Tierheim zu belassen." Jörg Reifenberg (CDU) berichtete: „In Diskussionen mit Vertreterinnen und Vertretern des Tierheims und bei Ortsbesuchen konnten wir uns ein Bild von der angespannten Situation machen. Das Tierheim platzt sprichwörtlich aus allen Nähten."

Die Perspektive des Tierschutzes stand für Hans-Alwin Schmitz (UBT) im Fokus: „Wenn wir durch diese Maßnahme erreichen, dass mehr Tiere vermittelt werden, ist das für mich als Tierschützer – und das kommt mir hier ein wenig zu kurz – vor allem ein unschätzbarer Wert für jedes Tier, das in einer Familie untergebracht wird!"

Auch OB Wolfram Leibe warb noch einmal für das Tierheim und wies darauf hin, dass es dort neben Hunden auch sehr viele Kleintiere, vor allem viele Katzen gebe: „Wir haben jetzt ein Signal gesetzt, aber die größte Unterstützung für unser Tierheim ist es, auch andere Tiere aufzunehmen. Das entlastet und gibt den Tieren auch eine Perspektive."

Sobald die abgeänderte Satzung nach der Veröffentlichung in Kraft tritt, soll sie rückwirkend zum 1. Januar 2023 und vorerst bis 31. Dezember 2027 gelten. Im Sommer 2027 soll dann auf der Grundlage eines Berichts über die Erfahrungen mit der Steuerbefreiung für Tierheimhunde über eine Fortsetzung dieser Regelung beraten werden.

Nähere Informationen über Tiere in der Vermittlung und Möglichkeiten, das Tierheim Trier zu unterstützen: www.tierschutztrier.de