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13.08.2019

Ehrgeiziger Zeitplan

Abholung von Restmülltonnen
Das neue System der A.R.T. sieht bei der Grundgebühr ab 2020 insgesamt 13 Leerungen der Mülltonnen pro Jahr vor. Für weitere Touren muss im Rahmen einer Leistungsgebühr zusätzlich bezahlt werden. Foto: A.R.T.
Gleich in der ersten Sitzung der neuen Wahlperiode nahm sich die A.R.T.-Verbandsversammlung ein gewichtiges Thema vor: Einmütig empfahl sie den Mitgliedskommunen, der neuen Gebührensatzung ab 2020 zuzustimmen. Sie sieht eine Grundgebühr für 13 Leerungen vor, weitere Touren müssen extra bezahlt werden. Nach den erstmals vorgelegten Schätzungen bedeutet das in der Region Trier-Saarburg ein durchschnittliches Plus von 23 Prozent. Für die Anhebung macht der A.R.T. viele Gründe geltend.

Verbandsdirektor Max Monzel und der einstimmig bestätigte Verbandsvorsteher Gregor Eibes verweisen unter anderen auf deutlich gestiegene Kosten in verschiedenen Bereichen, sinkende Erlöse bei der Altpapier-Verwertung und erhebliche Rückstellungen für die gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge bei den insgesamt 23 Deponienstandorten im Verbandsgebiet, das dem früheren Regierungsbezirk Trier entspricht. Auf der anderen Seite wurden beispielweise in der Region Trier-Saarburg die Gebühren seit 13 Jahren nicht mehr erhöht und sind im bundesweiten Vergleich sehr niedrig. Nach den gesetzlichen Vorgaben darf der A.R.T. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger keine Gewinne oder Verluste einplanen. Letzteres zeichnet sich aber nun ab, weswegen die Einnahmen erhöht werden müssen.

Zudem reagiert die A.R.T. mit ihren Planungen, die auf einem vor zwei Jahren von den zuständigen kommunalen Gremien beschlossenen Logistikkonzept basieren, auf Vorgaben des Abfallwirtschaftsplans Rheinland- Pfalz. Dieser enthält eine Zielgröße von 140 Kilogramm Müll pro Einwohner im Jahr, die bis 2025 erreicht werden soll. Im A.R.T.-Gebiet liegt dieser Wert derzeit noch bei durchschnittlich 210 Kilogramm. Die neue Gebühr, die verursacherorientiert angelegt ist, soll ab 2020 für eine Reduzierung der Müllmenge sorgen und somit dem Gedanken der Nachhaltigkeit stärker Rechnung tragen. Zudem soll die Eigenverantwortung der Kunden gestärkt werden. Außerdem fordert die Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), dass in den nächsten zehn Jahren die Abfallgebühren in dem 2016 vergrößerten Verbandsgebiet mit derzeit etwa 530.000 Einwohnern vereinheitlicht werden. Dieses Ziel soll mit der neuen Satzung schrittweise erreicht werden.

Für die Gebührenberechnung wird zunächst festgestellt, wie viele Personen auf einem bebauten Grundstück wohnen. Die Zahl der Wohnungen spielt dabei keine Rolle. Für jede Person werden 20 Liter für zwei Wochen als Mindestvolumen gerechnet. Daraus ergibt sich, welche Behältergröße zur Müllentsorgung mindestens aufgestellt wird. Die kleinste Option ist eine 80-Liter-Tonne. Diese können sich bis zu vier Personen teilen.

Mit den Gebühren für diesen Behälter sind 13 Leerungen der Restmülltonne pro Jahr, aber auch die Einsammlung von Altpapier, Sperr-, Bio- und Pro-
blemmüll, die Grüngutsammelstellen, die Wertstoffhöfe, die Deponienach-
sorge und vieles mehr abgedeckt. In Trier und Trier-Saarburg würde die Gebühr bei 13 Leerungen einer 80-Liter-Restmülltonne 78,44 Euro betragen. Deutlich höher fallen die Tarife im Kreis Bernkastel- Wittlich (124,67 Euro) und im Vulkaneifel-Kreis (110,44 Euro) aus.

Wer will, kann den Behälter auch öfter leeren lassen. Dies ist alle 14 Tage möglich. Jede weitere Tour kostet zum Beispiel für die 80-Liter-Tonne je nach Gebiet zwischen 9,15 und 9,66 Euro. Die Erfahrungen im Kreis Bernkastel-Wittlich, wo dieses System 2001 eingeführt wurde, zeigen, dass die meisten Nutzerinnen und Nutzer mit 14 bis 17 Leerungen auskommen.

Die neuen Gebühren können nur zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, wenn der ambitionierte Zeitplan eingehalten wird. Dieser hängt vor allem damit zusammen, dass es durch die Kommunalwahlen am 26. Mai und den vorhergehenden Wahlkampf eine längere Pause in den kommunalen Gremien gab, die den für die Umstellung erforderlichen Satzungen zustimmen müssen.

Stadtrat muss zustimmen

Nach Aussage von Monzel können die umfangreichen Vorarbeiten für die neue Gebühr ab Januar 2020 nur pünktlich abgeschlossen werden, wenn die Verbandsversammlung dazu am 17. September die beiden endgültigen Beschlüsse fasst. Dafür müssen vorher alle zuständigen kommunalen Gremien, darunter der Trierer Stadtrat, jeweils grünes Licht geben.

Wird der Starttermin 1. Januar 2020 nicht eingehalten, führt das nach Aussage von Verbandsvorsteher Gregor Eibes zu einigen Zusatzkosten. Er wies in einer Pressekonferenz nach der Verbandsversammlung darauf hin, dass der A.R.T. erst kürzlich die genauen Zahlen für die Kalkulation der neuen Gebühren erhalten habe, die in Zusammenarbeit mit zwei Wirtschaftsprüfern erstellt wurden. Danach habe man diese Detailinformationen umgehend für die Gremien und die Öffentlichkeit aufbereitet.

Petra Lohse