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23.10.2007

Fälschungssicher dank Finger-Scan

Wer einen neuen Reisepass beantragt, muss künftig seine Zeigefinger elektronisch abtasten lassen.
Wer einen neuen Reisepass beantragt, muss künftig seine Zeigefinger elektronisch abtasten lassen.
Ab Anfang November werden im Trierer Bürgeramt wie in allen deutschen Passbehörden nur noch Reisepässe mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken ausgestellt. Mit dem Schritt, der in allen Ländern der Europäischen Union vollzogen wird, erhofft sich das Bundesinnenministerium „ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und noch besseren Schutz vor Dokumentenmissbrauch“.

Bereits seit 2005 enthält der so genannte elektronische Reisepass einen computerlesbaren Chip, auf dem sämtliche Passdaten inklusive Foto digital gespeichert sind. Nun kommen als weitere biometrische Merkmale die Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers hinzu. Erfreulich: Bei der Passgebühr ändert sich nichts, sie beläuft sich weiterhin auf 59 Euro. Ältere Reisepässe ohne Chip behalten weiterhin ihre weltweite Gültigkeit.

Keine zentrale Speicherung

Das Bürgeramt ist für die neue Aufgabe gerüstet: An jedem Arbeitsplatz stehen kleine Scanner zur Abnahme der Fingerabdrücke bereit. Die Zeit des Stempelkissens ist nämlich passé, die Daten werden vielmehr direkt auf den Computer-Bildschirm der Sachbearbeiterin übertragen. Jeweils dreimal werden der rechte und der linke Zeigefinger des Antragstellers abgetastet, das Programm wählt anschließend automatisch das beste Ergebnis aus. „Wenn jemand am Zeigefinger verletzt ist, kann alternativ auch der Mittelfinger, Ringfinger oder der Daumen ge-scannt werden“, erklärt Cornelia Doeschl, Leiterin des Bürgeramts.
 
Sie betont, dass die Fingerabdrücke nicht zentral gespeichert werden. Nach der Ausfertigung der Reisepässe durch die Bundesdruckerei sind die persönlichen Daten nur auf dem Chip, der sich im Einband des Passes befindet, gespeichert. Die biometrischen Merkmale können maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören. Anders als das Pass-foto sind die Fingerabdrücke im Pass-heft nicht sichtbar.

Auch für die Ausweise von Kindern und Jugendlichen gelten ab 1. November neue Vorschriften: Ein Kinder-Reisepass wird nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Die bisherige Altersgrenze lag bei 16 Jahren. Auch ist die Eintragung von Kindern im Reisepass der Eltern nicht mehr erlaubt. Für Jugendliche ab 12, die ins Ausland reisen wollen, ist künftig der neue E-Pass mit Fingerabdruck oder – innerhalb der EU – der Personalausweis obligatorisch. Für die Einreise in einige Länder, darunter zum Beispiel die USA, benötigen aber auch jüngere Kinder den E-Pass. Die generelle Ausweispflicht innerhalb der deutschen Grenzen beginnt dagegen weiterhin erst mit 16 Jahren.

Wer einen neuen Reisepass beantragt, muss derzeit mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen rechnen. Diese Frist wird sich durch die neuen Regelungen nicht ändern. „Das hat uns zumindest die Bundesdruckerei zugesichert“, so Cornelia Doeschl vom Bürgeramt. In besonders eiligen Fällen kann für eine Zusatzgebühr von 32 Euro ein Express-Pass beantragt werden, der innerhalb von drei bis vier Werktagen vorliegt.