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17.11.2015

Trierer sperren sich gegen Sperrzeit

Außengastronomie auf dem Kornmarkt
Straßencafés und Biergärten tragen erheblich zur Belebung und Attraktivität der Innenstadt bei. Besonders im Sommer wollen die Gäste auch noch spät abends draußen sitzen.
Mit behördlicher Ausnahmeerlaubnis dürfen 30 Gastronomen in der Stadt Trier auf ihren bewirtschafteten Außenflächen über die gesetzlich geregelte Sperrzeit hinaus Speisen und Getränke anbieten. Andere Betriebe dagegen müssen bis spätestens 22 Uhr die Terrassen räumen. Der Vorstoß, mittels einer Satzung eine allgemein gültige Regelung festzuschreiben, fand im Ausschuss keine Fürsprecher.

„Es kommt immer auf die individuelle Prüfung des Einzelfalls an“, erklärte Dirk Bettendorf, beim Ordnungsamt Trier zuständig für Gaststättenerlaubnisse, die unterschiedlich geregelten Öffnungszeiten. Gastronomiebetrieben am Viehmarkt, Kornmarkt und am Domfreihof könne beispielsweise eine Außenbewirtschaftung an Wochentagen bis 24 Uhr und am Wochenende sogar bis ein Uhr  problemlos genehmigt werden, da es hier kaum Beschwerden durch Anwohner gebe. Anders sehe die Situation etwa bei der Privatbrauerei Petrusbräu in der Kalenfelsstraße aus. Hier bestehe wegen der räumlichen Nähe zu Nachbarwohnungen und der aktuellen Beschwerdelage keine Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Sperrzeit zu erteilen. Dies sei leider einer der wenigen Fälle – in den letzten fünf Jahren habe es insgesamt zehn ablehnende Bescheide gegeben – in denen dem Wunsch der Gastronomen nach einer Verlängerung der Öffnungszeit im Außenbereich nicht entsprochen werden konnte. Im Übrigen würden Ausnahmeerlaubnisse generell nur auf Antrag und dann auch nur befristet jeweils auf ein Jahr erteilt.

Beigeordneter Thomas Egger hatte im Wirtschaftsausschuss die Diskussion angestoßen, da er „eine gewisse Sympathie für eine allgemein gültige Regelung“ hege, die das Verwaltungshandeln transparenter mache und die möglicherweise zu einer größeren Akzeptanz, auch unter potenziellen Beschwerdeführern, führen könne. Natürlich sehe auch er den entscheidenden Nachteil einer pauschalen Regelung per Satzung, die individuelle Gegebenheiten nicht mehr berücksichtigen könne, erklärte Egger.

„Finger weg von einer Satzung“

Hier setzte vor allem auch die Kritik der Ausschussmitglieder an. Der Tenor quer durch alle Fraktionen: Eine Satzung könne nur sehr unscharf auf die jeweilige Situation vor Ort eingehen und verhindere teilweise sogar kunden- und gastronomiefreundliche Lösungen. Die bisher praktizierte Prüfung jeden Antrags auf Verlängerung und die dann durch das Ordnungsamt individuell festgelegte Sperrzeitregelung habe sich bewährt. Detlef Schieben (SPD) verwies auf die Vorteile der individuellen Regelungen gerade im Hinsicht auf das studentische und touristische (Nacht-)Leben: „Finger weg von einer Satzung!“ Birgit Falk (CDU) plädierte für eine Beibehaltung der bisherigen Praxis: „Wir haben ausreichende Regelungen!“ Richard Leuckefeld (Grüne) konstatierte: „Einzelfallprüfungen sind in Ordnung.“ Auch FDP und Linke signalisierten Zustimmung zum bestehenden Verfahren. Alle Fraktionen wollen das Thema noch einmal intern diskutieren und dann entscheiden. 

Trier befindet sich mit der Einzelfallprüfung in guter Gesellschaft. Außer der Stadt Koblenz, die eine Satzung zur Regelung der Betriebszeiten der Außengastronomie verabschiedet hat, regeln alle anderen großen kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz die Betriebszeiten der Außengastronomie individuell.