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25.01.2011

Vollzugsdienst als Reparaturbetrieb

Immer öfter werden die Beamten des Kommunalen Vollzugsdienstes mit vermüllten Wohnungen konfrontiert. Archivfoto: Presseamt
Immer öfter werden die Beamten des Kommunalen Vollzugsdienstes mit vermüllten Wohnungen konfrontiert. Archivfoto: Presseamt
501 Einsätze nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz, 158 alkoholisierte und 65 hilflose Personen versorgt, 42 Verfahren wegen organisierter Bettelei, 115 Jugendschutzkontrollen, 111 Einsätze nach dem Infektionsschutzgesetz, 115 Verfahren zur Ermittlung Angehöriger bei Verstorbenen, 349 Einsätze bei Ruhestörung und, und, und...

Die im Dezernatsausschuss III vorgestellten Einsatzzahlen des Kommunalen Vollzugsdienstes des Jahres 2010 wurden von den Ausschussmitgliedern einerseits mit Hochachtung, andererseits mit Erschrecken aufgenommen. Hochachtung wurde der kleinen Truppe der Vollzugsbeamten wegen der eindrucksvollen Fallzahlen und der großen Bandbreite der Einsätze gezollt. Erschrocken reagierte das Gremium auf die oft sehr krassen und manchmal schier unfassbaren Einsatzberichte, die Roman Schmitz, Leiter des städtischen Vollzugsdienstes, präsentierte. Darunter Fälle, die viele in einer Stadt wie Trier nicht für möglich gehalten hatten. Dabei hatte Ordnungsdezernent Thomas Egger die Powerpoint-Präsentation über die alltägliche Arbeit seiner Vollzugsbeamten noch um einige Fotos entschärft, „weil ich diese Abbildungen den Mitgliedern nicht zumuten wollte“.

„Alles, was die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, aber noch unterhalb der Schwelle zur Straftat liegt, lässt sich unser Aufgabengebiet umschreiben“, so Schmitz. Die Bandbreite ist immens und die acht Vollzugsbeamten müssen wegen neuer gesetzlicher Regelungen immer mehr Aufgaben übernehmen, die bisher meist von der Polizei erledigt wurden. Stark gestiegen sind in den letzten Jahren die Einsätze zum Vollzug des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen. Gefährdet eine psychisch erkrankte Person sich selbst oder andere akut, liegt eine Suizid-ankündigung oder ein -versuch vor, ist der Vollzugsdienst befugt, diese Personen notfalls auch gegen ihren Willen in Gewahrsam zu nehmen und die sofortige Einweisung in eine aufnahmebereite Psychiatrie der Region vorzunehmen. Oft müssen die Beamten besonders aggressive Patienten in geeignete Anstalten im gesamten Bundesgebiet überführen oder psychisch Erkrankte vor Gericht, einem Amts- oder Facharzt vorführen.

Hohe Belastungen

Die Beamten brauchen starke Nerven. „Einmal konnten wir nicht verhindern, dass sich ein Mann vor unseren Augen ein Messer in den Bauch gerammt hat. Bei einem anderen Einsatz fanden wir eine verwirrte Frau, die zwei Wochen lang mit ihrem verstorbenen Ehemann in der gemeinsamen Wohnung gelebt hatte“, beschreibt Schmitz die hohen Belastungen bei der alltäglichen Arbeit der Einsatztruppe. Auch im Steigen sind die Fälle, in denen sich die Vollzugsbeamten um die Bestattung von Verstorbenen kümmern müssen. „In unserer Gesellschaft leben immer mehr alte, einsame Menschen. Nach ihrem Tod ist es oft sehr schwer, Angehörige ausfindig zu machen“, berichtet Schmitz. Und auch wenn letztendlich durch detektivische Kleinarbeit Verwandte ermittelt würden, sei es oft so, dass die Übernahme der Bestattungskosten erst nach der Androhung von Sanktionen erfolge. Bei etwa zehn Personen pro Jahr könnten keine Angehörigen mehr ermittelt werden.

Ins Bild einer immer anonymer werdenden Gesellschaft passen auch die Einsatzbilder von alten verwirrten Menschen in total vermüllten Wohnungen, hilflosen Obdachlosen unter einem Haufen schmutziger Decken oder in aller Öffentlichkeit exzessiv Alkohol trinkender Kinder und Jugendlicher. Gerade auf diesem Feld ist der Kommunale Vollzugsdienst in Zusammenarbeit mit den Jugendschutzbeauftragten nicht nur bei Großveranstaltungen wie dem Altstadtfest, dem Moselfest Zurlauben oder dem Olewiger Weinfest im Einsatz. 115 Mal kontrollierten die Beamten im letzten Jahr die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Gaststätten, Spielhallen und Lebensmittelmärkten.